VKI-Hilfe für AvW-Geschädigte
Konsumentenschutzministerium beauftragt VKI Geschädigte zu sammeln und dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anzuschließen
Das BMASK hat - angesichts des Konkurses des
AvW-Imperiums - den Verein für Konsumenteninformation (VKI)
beauftragt, geschädigte Anleger zu sammeln und für diese den
Anschluss als Privatbeteiligte im anhängigen Ermittlungsverfahren der
Staatsanwaltschaft Klagenfurt zu erklären. Spätestens ab Mitte
nächster Woche können Geschädigte Ihre Beschwerden online über
www.verbraucherrecht.at einmelden.
Am 4.5.2010 hat das Landesgericht Klagenfurt über das Vermögen der
AvW Gruppe AG und der AvW Invest AG das Konkursverfahren eröffnet.
Auer von Welsbach sitzt in U-Haft und dem Strafgericht liegt offenbar
- so Medienberichte - ein brisantes Gutachten von Fritz Kleiner vor.
Geschädigte Anleger fragen sich, was sie in dieser Situation noch tun
können, um zumindestens einen Teil des investierten Geldes zurück zu
bekommen.
Zum einen kann man seine Ansprüche aus den Genuss-Scheinen im
Konkurs anmelden. Es ist aber zu befürchten, dass man u.U. nur nach
allen anderen Konkursgläubigern befriedigt werden wird. Wenn man
dagegen auch Schadenersatzansprüche geltend macht, ist man damit
Konkursgläubiger ohne Nachrang.
"Wir können nicht vorhersagen, ob da etwas herausschaut, aber eine
Forderungsanmeldung kostet nur 20 Euro an Gebühren und sollte
jedenfalls überlegt werden", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des
Bereiches Recht im VKI.
Dem anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Auer
von Welsbach können sich geschädigte Anleger als Privatbeteiligte
anschließen. Das führt jedenfalls zur Unterbrechung der
Verjährungsfrist für entsprechende Schadenersatzansprüche.
Der VKI wird im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums
Sachverhaltsdarstellungen von geschädigten Anlegern sammeln und ihnen
anbieten, für sie den Privatbeteiligtenanschluss im Strafverfahren zu
erklären.
"Damit kann man die Chance wahren, sollten Personen oder Firmen
strafrechtlich verurteilt werden, Schadenersatz zu bekommen," erklärt
Dr. Kolba. Und weiter: "Unser Angebot richtet sich insbesondere an
jene Geschädigten, die nicht über Deckung durch eine
Rechtsschutzversicherung verfügen und sich auch noch keiner
Sammelklage von Anlegeranwälten angeschlossen haben."
Der VKI informiert aktuell über
www.verbraucherrecht.at ; dort
wird spätestens ab Mitte nächster Woche ein Online-Fragebogen zur
Einmeldung von Beschwerden bereit gestellt werden.
"Viele Kleinanleger haben oft ihr ganzes Vermögen verloren, da
müssen wir helfen, zu retten, was zu retten ist. Es geht aber auch
darum, dass einer der größten Anlegerskandale der letzten Jahre
gerichtlich sauber aufgearbeitet und Verantwortliche zur Rechenschaft
gezogen werden," sagt Dr. Peter Kolba.
Für Auer von Welsbach und andere Beschuldigte gilt die
Unschuldsvermutung.