Teak Holz International - Großaktionär begehrt Aufsichtsrat

TEAK HOLZ INTERNATIONAL

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EANS-News: TEAK HOLZ INTERNATIONAL AG / ERGÄNZUNG der TAGESORDNUNG zur 3. ordentlichen HAUPTVERSAMMLUNG am 18.02.2010, in Linz



Linz (euro adhoc) - TEAK HOLZ INTERNATIONAL AG mit dem Sitz in Linz, Österreich, ISIN: AT0TEAKHOLZ8, ERGÄNZUNG der TAGESORDNUNG zur 3. ordentlichen HAUPTVERSAMMLUNG am 18.02.2010:

Aufgrund eines frist- und ordnungsgemäß am 28.01.2010 gestellten Ergänzungsverlangens gemäß § 109 AktG des Aktionärs Klaus Hennerbichler, der an der Gesellschaft 1,585.965 Stückaktien hält und damit über einen Anteil der fünf von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigt, verfügt, sind wir verpflichtet, die Tagesordnung der in der Wiener Zeitung vom 19.01.2010 für den 18.02.2010 um 11:00 Uhr im Alten Rathaus, Hauptplatz 1, 4020 Linz, einberufenen 3. ordentlichen Hauptversammlung der Teak Holz International AG - wie folgt - zu ergänzen:

7. NEU DER TAGESORDNUNG: WAHL IN DEN AUFSICHTSRAT

ZWECK und GRÜNDE für das VERLANGEN zur Ergänzung der Tagesordnung: Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Punkt 9 der Satzung der Teak Holz International AG aus mindestens 3 und höchstens 5 von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern sowie den allenfalls gemäß § 110 Abs 1 ArbVG entsandten Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat der Teak Holz International AG besteht derzeit aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt wurden. Der Aufsichtsrat der Teak Holz International AG soll um ein weiteres Mitglied erweitert werden. Die vorgeschlagene Person soll den Aufsichtsrat der Teak Holz International AG verstärken.

Herr Klaus Hennerbichler als Aktionär der Teak Holz International AG schlägt vor, Herrn Dr. Manfred Luger mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 18.02.2010 in den Aufsichtsrat zu wählen und zwar bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, wobei das laufende Geschäftsjahr nicht mitgerechnet wird.

Die vorgeschlagene Person hat eine Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG abgegeben, welche ebenfalls auf der Webseite der Gesellschaft (www.teak-ag.com) zugänglich ist. Personen dürfen nur dann in die Abstimmung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 87 Abs 6 AktG einbezogen werden, wenn die Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für jede vorgeschlagene Person spätestens am fünften Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 11.02.2010, auf der Webseite der Gesellschaft (www.teak-ag.com) zugänglich gemacht worden sind, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung miteinbezogen werden darf. Dies gilt auch für Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 110 AktG, welche der Gesellschaft in Textform spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 09.02.2010, zugehen müssen, wobei hinsichtlich der Einzelheiten und Voraussetzungen für die Berücksichtigung von derartigen Wahlvorschlägen auf die "weitergehenden Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG" verwiesen wird.

Vor diesem Hintergrund ist das Ergänzungsverlangen begründet.

STELLUNGNAHME vom VORSTAND und AUFSICHTSRAT zum ergänzten Tagesordnungspunkt 7 mit Beschlussvorschlag:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Beschlussvorschlag zu dem ergänzten Tagesordnungspunkt 7 zuzustimmen.

EINSICHTNAHMEMÖGLICHKEIT DER AKTIONÄRE gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG (§ 106 Z 4 AktG): Die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 bis Abs 5 AktG liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 28.01.2010, am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auf und es sind die Informationen gemäß § 108 Abs 4 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft www.teak-ag.com unter Investor Relations abrufbar. Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft die Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich.

Linz, im Februar 2010, Der Vorstand

Die Ergänzung der Tagesordnung zur 3. ordentlichen Hauptversammlung der THI AG wird auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.

Rückfragehinweis:

Teak Holz International AG
Mag. Paul Rettenbacher, MAS
Tel.: +43 (0)70 908 909-91
rettenbacher@teak-ag.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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