EANS-News: TEAK HOLZ INTERNATIONAL AG / ERGÄNZUNG der TAGESORDNUNG zur 3. ordentlichen HAUPTVERSAMMLUNG am 18.02.2010, in Linz
Linz (euro adhoc) - TEAK HOLZ INTERNATIONAL AG mit dem Sitz in Linz, Österreich,
ISIN: AT0TEAKHOLZ8, ERGÄNZUNG der TAGESORDNUNG zur 3. ordentlichen
HAUPTVERSAMMLUNG am 18.02.2010:
Aufgrund eines frist- und ordnungsgemäß am 28.01.2010 gestellten
Ergänzungsverlangens gemäß § 109 AktG des Aktionärs Klaus Hennerbichler, der an
der Gesellschaft 1,585.965 Stückaktien hält und damit über einen Anteil der fünf
von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigt, verfügt, sind wir
verpflichtet, die Tagesordnung der in der Wiener Zeitung vom 19.01.2010 für den
18.02.2010 um 11:00 Uhr im Alten Rathaus, Hauptplatz 1, 4020 Linz, einberufenen
3. ordentlichen Hauptversammlung der Teak Holz International AG - wie folgt - zu
ergänzen:
7. NEU DER TAGESORDNUNG: WAHL IN DEN AUFSICHTSRAT
ZWECK und GRÜNDE für das VERLANGEN zur Ergänzung der Tagesordnung:
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Punkt 9 der Satzung der Teak Holz
International AG aus mindestens 3 und höchstens 5 von der Hauptversammlung
gewählten Mitgliedern sowie den allenfalls gemäß § 110 Abs 1 ArbVG entsandten
Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat der Teak Holz International AG besteht
derzeit aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt wurden. Der
Aufsichtsrat der Teak Holz International AG soll um ein weiteres Mitglied
erweitert werden. Die vorgeschlagene Person soll den Aufsichtsrat der Teak Holz
International AG verstärken.
Herr Klaus Hennerbichler als Aktionär der Teak Holz International AG schlägt
vor, Herrn Dr. Manfred Luger mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 18.02.2010 in den Aufsichtsrat zu wählen und zwar bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, wobei das laufende Geschäftsjahr nicht
mitgerechnet wird.
Die vorgeschlagene Person hat eine Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG abgegeben,
welche ebenfalls auf der Webseite der Gesellschaft (
www.teak-ag.com) zugänglich
ist. Personen dürfen nur dann in die Abstimmung zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 87 Abs 6 AktG einbezogen werden, wenn die
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt Erklärungen gemäß § 87 Abs
2 AktG für jede vorgeschlagene Person spätestens am fünften Werktag vor der
Hauptversammlung, somit am 11.02.2010, auf der Webseite der Gesellschaft
(
www.teak-ag.com) zugänglich gemacht worden sind, widrigenfalls die betreffende
Person nicht in die Abstimmung miteinbezogen werden darf. Dies gilt auch für
Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 110 AktG, welche der Gesellschaft in
Textform spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, somit am
09.02.2010, zugehen müssen, wobei hinsichtlich der Einzelheiten und
Voraussetzungen für die Berücksichtigung von derartigen Wahlvorschlägen auf die
"weitergehenden Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110
und 118 AktG" verwiesen wird.
Vor diesem Hintergrund ist das Ergänzungsverlangen begründet.
STELLUNGNAHME vom VORSTAND und AUFSICHTSRAT zum ergänzten Tagesordnungspunkt 7
mit Beschlussvorschlag:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Beschlussvorschlag zu dem ergänzten
Tagesordnungspunkt 7 zuzustimmen.
EINSICHTNAHMEMÖGLICHKEIT DER AKTIONÄRE gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG (§ 106 Z 4
AktG): Die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 bis Abs 5 AktG liegen ab dem 21. Tag vor
der Hauptversammlung, sohin ab 28.01.2010, am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht
der Aktionäre auf und es sind die Informationen gemäß § 108 Abs 4 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft
www.teak-ag.com unter Investor Relations
abrufbar. Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft die Formulare für
die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich.
Linz, im Februar 2010, Der Vorstand
Die Ergänzung der Tagesordnung zur 3. ordentlichen Hauptversammlung der THI AG
wird auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.
Rückfragehinweis:
Teak Holz International AG
Mag. Paul Rettenbacher, MAS
Tel.: +43 (0)70 908 909-91
rettenbacher@teak-ag.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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