Skyeurope - Konkurs eröffnet - VKI informiert

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Sky Europe - Konkurs eröffnet - VKI informiert

Heute hat das zuständige Gericht in Bratislava das Konkursverfahren über das Vermögen von Sky Europe eröffnet. Der VKI zeigt Konsumenten, wie Sie Forderungen geltend machen können.

Das Verfahren hat die Geschäftszahl 6 R/1/2009 und es wurde Frau Emilia Cerevku (Zamocka 20, 811 01 Bratislava) zur Masseverwalterin bestellt.Gläubiger haben nunmehr 45 Tage Frist, Ihre Forderungen bei Gericht anzumelden.

Forderungen, die bereits im Restrukturierungsverfahren angemeldet waren, müssen erneut angemeldet werden. Forderungen die im Restrukturierungsverfahren nicht angemeldet wurden, können nunmehr doch auch noch angemeldet werden.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wird - im Auftrag des BMASK - ab morgen früh auf der Web-Site www.verbraucherrecht.at ein Formular zur Anmeldung der Forderungen zum Gratis-Download bereitstellen und Muster zum Ausfüllen anbieten.

Die Anmeldung der Forderungen kann - gemäß Art 42 § 2 der EG-Verordnung No. 1346/2000 - in deutscher Sprache erfolgen. Es sind keine Gerichtsgebühren zu entrichten.

Die Konsumenten, die keinen Zustellungsbevollmächtigten in der Slowakei (zB Verwandte) nennen können, werden über die Web-Site www.verbraucherrecht.at über den Fortgang des Verfahrens informiert werden.

Der VKI hat keine Einschätzung, mit welcher Quote im Konkursverfahren zu rechnen ist. "Daher sind wir bemüht, die Anmeldung von Forderungen möglichst niederschwellig - an Zeit und Kosten - zu organisieren, damit Konsumenten nicht noch weiteres Geld durch aufwendige Vertretungen verlieren müssen," sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. Man investiert die Zeit zum Ausfüllen des Formulares und die Postgebühr für die Schreiben an Gericht und Masseverwalterin. Vielleicht bekommt man aber einen Teil seiner Forderungen ersetzt.

Der VKI weist aber darauf hin, dass man unbedingt auch das Angebot der Kreditkarten-organisationen beachten soll, die geleisteten Zahlungen zurückzuholen. Darauf besteht zwar gegenüber der Kartenorganisation kein Rechtsanspruch, aber in Kulanz sollte da eine Entschädigung zu 100% möglich sein. (Solange man jedoch keine verbindliche Gutbuchung am Konto hat, kann man seine Forderung - zur Vorsicht - trotzdem im Konkursverfahren anmelden.)



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