EANS-Adhoc: feratel media technologies AG / Die im Rahmen des Gesellschafterausschlusses zu gewährende Barabfindung wird mit EUR 4,01 pro Stückaktie festgelegt
Der Vorstand der an der Wiener Börse, Segment Standard Market Auction,
notierten Feratel Media Technologies AG (ISIN: AT0000737804) ("Feratel") hat im
Rahmen des Gesellschafterausschlussverfahrens in dem von ihm erstellten Entwurf
für den Beschlussantrag über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre von
Feratel vom 10.4.2009 die Höhe der Barabfindung mit EUR 4,01 pro Stückaktie
festgelegt.
Der Vorstand von Feratel hat weiters in einem gemeinsam mit der Hauptaktionärin
TMB Tourismus- und Medien Beteiligungs GmbH ("TMB") erstellten schriftlichen
Bericht vom 10.4.2009 unter anderem die Angemessenheit der Barabfindung geprüft
und bestätigt. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat ebenfalls
die Angemessenheit der Barabfindung nach § 3 Abs 2 GesAusG geprüft und in
seinem schriftlichen Bericht vom 14.4.2009 bestätigt. Der Aufsichtsrat von
Feratel hat den geplanten Ausschluss auf der Grundlage der beiden erwähnten
Berichte gemäß § 3 Abs 3 GesAusG geprüft und unter anderem auch die
Angemessenheit der Barabfindung in seinem schriftlichen Bericht vom 14.4.2009
bestätigt. Darüber hinaus hat er dem geplanten Ausschluss zugestimmt.
Der Vorstand von Feratel wird nunmehr eine Hauptversammlung zum Zweck der
Beschlussfassung über den verlangten Ausschluss der Minderheitsaktionäre der
Feratel einberufen, die voraussichtlich am 20.5.2009 stattfinden wird.
Rückfragehinweis:
Mag. Martin Fritsch, Investor Relations, feratel media technologies AG,
Maria-Theresien-Straße 8, A-6020 Innsbruck, Tel: +43 512 7280, Fax: +43 512
7280-80, E-Mail:
martin.fritsch@feratel.com,
www.feratel.at
Mag. Gabriela Huter, Öffentlichkeitsarbeit & Marketing, feratel media
technologies AG, Maria-Theresien-Straße 8, A-6020 Innsbruck, Tel: +43 512
7280-407, Fax: +43 512 7280-80, E-Mail:
gabriela.huter@feratel.com,
www.feratel.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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