Gericht gibt AvW gegen VKI Recht
Gericht bestätigt in 1. Instanz, dass AvW den Rückkauf von
Genusscheinen ausschließen durfte
AvW war berechtigt, das ordentliche Kündigungsrecht
der Genussscheininhaber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
auszuschließen. Dies hat das Landesgericht Klagenfurt als Gericht
erster Instanz mit Urteil vom 12.2.2009 festgestellt. Zum Ausschluss
des außerordentlichen Kündigungsrechts teilte das Gericht erster
Instanz die Rechtsansicht von AvW nicht, weshalb AvW hierzu Berufung
an das Oberlandesgericht Graz einbringen wird. Aufgrund der AvW
vorliegenden Gutachten von Rechtsprofessoren ist AvW überzeugt, in
der zweiten Instanz vollständig zu obsiegen. AvW geht davon aus, dass
das Gericht auch den Ausschluss des außerordentlichen
Kündigungsrechts für zulässig erklären wird.