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Meinl Bank: Hausdurchsuchung "sachlich nicht nachvollziehbar"
- Alle Fakten seit einem Jahr aktenkundig
- Meinl Bank hat seit Beginn des Verfahrens mit Behörden kooperiert,
weiterhin volle Kooperation
- An rascher Aufklärung aller Vorwürfe interessiert
Die Meinl Bank gibt zu der heute, Mittwoch, stattgefundenen
Hausdurchsuchung folgende Erklärung ab:
Die Meinl Bank hält die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft Wien
für nicht nachvollziehbar, da bereits seit eineinhalb Jahren in der
fraglichen Angelegenheit ermittelt wird und die Meinl Bank stets mit
allen Behörden in vollem Umfang kooperiert hat. Dass zum jetzigen
Zeitpunkt ohne Vorliegen neuer Fakten eine Hausdurchsuchung
angeordnet wurde, kann daher keine sachlichen Gründe haben.
Dies wird untermauert durch die Tatsache, dass seit nunmehr einem
Jahr der Prüfbericht der Österreichischen Nationalbank vorliegt, in
dem sämtliche Transaktionen zwischen Meinl Bank und Meinl European
Land (MEL) sowie Meinl International Airports (MAI) und Meinl
International Power (MIP) detailliert untersucht wurden. Sämtliche
die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft betreffenden Fakten sind den
Behörden somit seit einem Jahr vollinhaltlich bekannt.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Ermittlungen und Berichte der
FMA, die ebenfalls seit mindestens einem Jahr aktenkundig sind.
Es gab bisher auch keine Einvernahmen der betroffenen Personen.
Vielmehr wurde ein Sachverständiger bestellt. Weitere
Verfahrensschritte wurden von der Staatsanwaltschaft bei Vorliegen
des Gutachtens angekündigt.
Die Meinl Bank hat bisher in allen Verfahren mit den Behörden in
vollem Umfang kooperiert und sämtliche Unterlagen zur Verfügung
gestellt. Es gibt daher überhaupt keinen sachlichen Grund über 18
Monate nach Einleitung der Ermittlungen eine Hausdurchsuchung
durchzuführen. Der Grund kann nach Meinung der Meinl Bank nur sein,
die Aktivitäten der Staatsanwaltschaft medienwirksam zu präsentieren.
Nichtsdestotrotz hält die Meinl Bank die volle Kooperation mit den
ermittelnden Behörden aufrecht, da sie selbst an einer raschen
Klärung aller Vorwürfe interessiert ist.
Die Meinl Bank betont, dass sie stets gemäß den anwendbaren
Rechtsvorschriften gehandelt hat und insbesondere auch der nun
inkriminierte Rückerwerb von MEL-Zertifikaten im Vorfeld mit der FMA
erörtert worden ist. Ebenso wurden sämtliche Transaktionen mit
MEL-Zertifikaten tagesaktuell, wie vom WAG gefordert, der FMA
gemeldet. Weiters hat der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in einem
rechtskräftigen Erkenntnis erst jüngst bestätigt, dass MEL keine
Veröffentlichungspflicht bezüglich des Rückerwerbs eigene Zertifikate
getroffen hat.
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