Meinl Bank: Hausdurchsuchung "sachlich nicht nachvollziehbar"

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Meinl Bank: Hausdurchsuchung "sachlich nicht nachvollziehbar"

- Alle Fakten seit einem Jahr aktenkundig
- Meinl Bank hat seit Beginn des Verfahrens mit Behörden kooperiert, weiterhin volle Kooperation
- An rascher Aufklärung aller Vorwürfe interessiert

Die Meinl Bank gibt zu der heute, Mittwoch, stattgefundenen Hausdurchsuchung folgende Erklärung ab:

Die Meinl Bank hält die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft Wien für nicht nachvollziehbar, da bereits seit eineinhalb Jahren in der fraglichen Angelegenheit ermittelt wird und die Meinl Bank stets mit allen Behörden in vollem Umfang kooperiert hat. Dass zum jetzigen Zeitpunkt ohne Vorliegen neuer Fakten eine Hausdurchsuchung angeordnet wurde, kann daher keine sachlichen Gründe haben.

Dies wird untermauert durch die Tatsache, dass seit nunmehr einem Jahr der Prüfbericht der Österreichischen Nationalbank vorliegt, in dem sämtliche Transaktionen zwischen Meinl Bank und Meinl European Land (MEL) sowie Meinl International Airports (MAI) und Meinl International Power (MIP) detailliert untersucht wurden. Sämtliche die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft betreffenden Fakten sind den Behörden somit seit einem Jahr vollinhaltlich bekannt.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Ermittlungen und Berichte der FMA, die ebenfalls seit mindestens einem Jahr aktenkundig sind.

Es gab bisher auch keine Einvernahmen der betroffenen Personen. Vielmehr wurde ein Sachverständiger bestellt. Weitere Verfahrensschritte wurden von der Staatsanwaltschaft bei Vorliegen des Gutachtens angekündigt.

Die Meinl Bank hat bisher in allen Verfahren mit den Behörden in vollem Umfang kooperiert und sämtliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Es gibt daher überhaupt keinen sachlichen Grund über 18 Monate nach Einleitung der Ermittlungen eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Der Grund kann nach Meinung der Meinl Bank nur sein, die Aktivitäten der Staatsanwaltschaft medienwirksam zu präsentieren.

Nichtsdestotrotz hält die Meinl Bank die volle Kooperation mit den ermittelnden Behörden aufrecht, da sie selbst an einer raschen Klärung aller Vorwürfe interessiert ist.

Die Meinl Bank betont, dass sie stets gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften gehandelt hat und insbesondere auch der nun inkriminierte Rückerwerb von MEL-Zertifikaten im Vorfeld mit der FMA erörtert worden ist. Ebenso wurden sämtliche Transaktionen mit MEL-Zertifikaten tagesaktuell, wie vom WAG gefordert, der FMA gemeldet. Weiters hat der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in einem rechtskräftigen Erkenntnis erst jüngst bestätigt, dass MEL keine Veröffentlichungspflicht bezüglich des Rückerwerbs eigene Zertifikate getroffen hat.




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