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FMA verlängert befristetes Verbot für ungedeckte Leerverkäufe in Aktien der "Erste Group Bank AG", "Raiffeisen International Bank-Holding AG", "UNIQA Versicherungen AG" und "WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group".
Im Einklang mit anderen europäischen Behörden macht
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA von Ihrem Recht Gebrauch
Short Selling in einzelnen Finanztiteln zu verbieten. Das bis 31.
Jänner 2009 befristete Verbot für ungedeckte Leerverkäufe am
Kassamarkt in Aktien der "Erste Group Bank AG", "Raiffeisen
International Bank-Holding AG", "UNIQA Versicherungen AG" und "WIENER
STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group" wird daher per
Verordnung bis einschließlich 30. April 2009 verlängert. Vom Verbot
ausgenommen sind lediglich kurzfristige ungedeckte
Leerverkaufspositionen die "Market Maker" oder "Specialists" im
Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen eingehen.
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