euro adhoc: JoWooD Productions Software AG / Aktienrückkaufprogramm
Bekanntmachung gemäß §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002
In der 8. ordentlichen Hauptversammlung der JoWood Productions Software AG vom
25.6.2008 wurde der Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien
der Gesellschaft zu erwerben. Dabei wurde der Vorstand ermächtigt, auch eine
andere Art des Erwerbs als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu
beschließen, dies unter Berücksichtigung der Bestimmung des § 47a AktG. Der
Vorstand hat beschlossen, von dieser Ermächtigung zur Rückkauf eigener Aktien
Gebrauch zu machen. Auf Basis dieser Ermächtigung wird gemäß § 5 Abs 2 der
Veröffentlichungsverordnung 2002 folgendes Aktienrückkaufprogramm
veröffentlicht:
1. Der Tag des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung war
der 25.6.2008.
2. Der Hauptversammlungsbeschluss über die Ermächtigung zum Aktienrückkauf wurde
im Amtsblatt der Wiener Zeitung am 10.7.2008 veröffentlicht.
3. Der Aktienrückkauf beginnt am 16. Dezember 2008 und dauert voraussichtlich
bis inklusive 31. Dezember 2009. Die Gesellschaft behält sich vor, das
Rückkaufprogramm jederzeit aufzugeben, zu reduzieren oder zu erweitern. Die
Gesellschaft ist nicht verpflichtet, im Rahmen dieses Programms Aktien zu
kaufen.
4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien
der JoWood Productions Software AG.
5. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 19.149.865,--. Es ist zerlegt
in Stück 2.735.695 Aktien im Nennbetrag von je EUR 7,--. Beabsichtigt ist, ein
Volumen von bis zu Stück 218.856 Aktien, dies entspricht einem Anteil von 8 %
des derzeitigen Grundkapitals, rückzukaufen.
6. Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung hat der Gegenwert je Aktie zum
jeweiligen Ankaufzeitpunkt innerhalb einer Bandbreite von +/- 30 % des für den
jeweiligen Tag berechneten Durchschnitts der Schlusskurse der Aktien der
Gesellschaft an der Wiener Börse an den jeweils vorangegangenen 30 Börsetagen zu
liegen.
7. Der Rückkauf der eigenen Aktien wird über die Wiener Börse erfolgen. Der
Hauptzweck dieses Rückkaufprogramms ist die Verbesserung von Angebot und
Nachfrage für die JoWooD Aktie an der Wiener Börse, wobei jedoch der Handel mit
eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist.
8. Das Rückkaufprogramm hat keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien
der JoWooD Productions Software AG.
9. Im Rückkaufprogramm werden Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und
einzelnen Organmitgliedern keine Aktienoptionen eingeräumt.
Die JoWood Productions Software AG beabsichtigt gemäß § 5 Abs 4
Veröffentlichungsverordnung 2002 die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7
Veröffentlichungsverordnung 2002 durch die Veröffentlichung von Angaben über die
Homepage der Gesellschaft (
http://corporate.jowood.com) zu erfüllen.
Rückfragehinweis:
JoWooD Productions Software AG
Dr. Albert Seidl, Vorstand
Mag. Philipp Brock, Investor Relations
Tel.: +43 (0)3612 2828
mailo:
investor@jowood.com
http://www.jowood.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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