euro adhoc: Atrium European Real Estate Limited / BEDINGTE AUFLÖSUNG EINES VERWAHRUNGSVERTRAGES
Atrium European Real Estate Limited ("Atrium") hat Meinl Bank AG angewiesen, den
Verwahrungsvertrag (Depositary Agreement)("Verwahrungsvertrag") vom 11. November
2002 zwischen Oesterreichische Kontrollbank AG ("OeKB"), Meinl Bank AG und
Atrium betreffend Zertifikate(Austrian Depositary Certificates) ("ADCs"), die
von der OeKB ausgegeben wurden und an der Wiener Börse notieren, durch bedingte
Kündigung aufzulösen. Dementsprechend hat Meinl Bank AG in ihrer Funktion als
Verwahrer der Aktien (Ordinary Shares), die die ADCs vertreten, eine Mitteilung
an die Inhaber der ADCs gemacht, dass der Verwahrungsvertrag mit Wirksamkeit zum
13. Februar 2009 oder zu einem solchen späteren Zeitpunkt aufgelöst wird, zu dem
die Aktien zum Handel an der Wiener Börse zugelassen werden. Eine Beendigung des
Verwahrungsvertrages erfolgt jedoch in jedem Fall spätestens zum 13. November
2009.
Atrium leitete die bedingte Auflösung des Verwahrungsvertrages in die Wege, da
kein weiterer Bedarf für ADCs besteht, wenn die Aktien unmittelbar zum Handel
zugelassen sind. Atrium wurde von der Wiener Börse mitgeteilt, dass
Namenspapiere (wie die Aktien von Atrium, die die ADCs vertreten) zum Handel an
der Wiener Börse zugelassen werden können, was bisher nicht möglich war.
Die bedingte Auflösung des Verwahrungsvertrages ist vorbereitend für die
Umsetzung weiterer Schritte mit der Absicht eines Antrages von Atrium auf
Zulassung der Aktien zum Handel an der Wiener Börse und einer anderen von Atrium
noch auszuwählenden europäischen Wertpapierbörse. Die bedingte Auflösung des
Verwahrungsvertrages vereinfacht eine Parallelnotierung (Dual Listing) der
Aktien, von der Atrium wesentliche Vorteile für die Wertpapierinhaber erwartet.
Der Zulassungsprozess ist bedingt durch die Zustimmung der Jersey Financial
Services Commission und die Erfüllung bestimmter weiterer Erfordernisse. Im
Falle, dass ein solcher Antrag gestellt wird und die Zulassung zum Handel
erfolgt, wird jeder Inhaber eines ADCs den Rechtsanspruch auf eine Aktie für
jedes gehaltene ADC erhalten.
Zurzeit ist von Seiten der Inhaber der ADCs in Bezug auf die Auflösung kein
Handeln erforderlich. Weitere Informationen werden zur gegebenen Zeit
veröffentlicht.
Rachel Lavine, Chief Executive Officer von Atrium, führt hierzu aus: "Zu jener
Zeit, als die strategische Investition von CPI/Gazit genehmigt wurde, haben wir
versprochen, die Zulassungvoraussetzungen der Gesellschaft einer Überprüfung zu
unterziehen. Dies ist ein laufender Prozess, bei dem die Mitteilung einer
Auflösung der bestehenden Verwahrungsvereinbarungen, bedingt durch die Zulassung
der zugrunde liegenden Aktien, Teil dieses Prozesses und ein wichtiger Schritt
ist. Weitere Informationen erfolgen zu gegebener Zeit. Zurzeit ist von Seiten
der Inhaber der ADCs kein Handeln erforderlich."
Jersey, 13 November 2008
Further inquiry note:
Financial Dynamics, London
Richard Sunderland / Stephanie Highett / Laurence Jones
Phone: +44 (0)20 7831 3113
mailto:
richard.sunderland@fd.com
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