Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute per Bescheid dem Vorstand der konzessionierten Wertpapierfirma "AvW Invest AG" den Wirtschaftsprüfer DDr. Martin Wagner als Regierungskommissär beigestellt
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA
hat heute, 22. Oktober 2008, per Bescheid mit sofortiger Wirkung dem
Vorstand der konzessionierten Wertpapierfirma "AvW Invest AG", mit
Sitz in 9201 Krumpendorf, Hauptstraße 118, den Wirtschaftsprüfer
DDr. Martin Wagner als Regierungskommissär beigestellt.
Gemäß § 92 Abs 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) kann
die FMA "zur Abwendung einer Gefahr für die finanziellen Belange der
Kunden" einer Wertpapierfirma "befristete Maßnahmen durch Bescheid
anordnen, die spätestens 18 Monate nach Wirksamkeitsbeginn außer
Kraft treten." Insbesondere kann die FMA gemäß § 92 Abs 1 Z 2
- "eine fachkundige Aufsichtsperson (Regierungskommissär)
bestellen, die dem Berufsstand der Rechtsanwälte oder der
Wirtschaftsprüfer angehört."
- Diese Aufsichtsperson hat gemäß § 92 Abs 1 Z 2 a) "diesem
Rechtsträger alle Geschäfte zu untersagen, die geeignet sind, die
obige Gefahr zu vergrößern".
Die Beistellung eines Regierungskommissärs bis zur Setzung
allfälliger weiterer, rechtlicher Schritte durch die FMA erfolgte zum
Schutz der finanziellen Belange der Kunden und dient der Klärung
offener Fragen betreffend das beaufsichtigte Unternehmen sowie dessen
rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehungen zu dessen Umfeld.