AK zu Meinl European Land: Fünf Musterklagen gegen Anlageberater bereits eingebracht
Musterklagen auf Schadensersatz für Kleinanleger. Weitere
Klagen folgen
Nach der erfolgreichen Klage gegen die irreführende
Werbung durch die Meinl Bank und Meinl Success setzt sich die AK
weiter gegen ihrer Meinung nach unlautere Anlageberatung ein. So
wurden in den letzten Monaten fünf Musterklagen gegen die Meinl
Success Finanz AG, die Vertriebsfirma der Meinl Bank AG sowie gegen
die EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG eingebracht. Die AK wirft
diesen Unternehmen vor, unerfahrenen und wenig risikobereiten
Anlegern im großen Stil MEL-Zertifikate als sichere Anlagen empfohlen
zu haben. "Die Anlageberater haben ihre Pflichten in der Beratung
grob verletzt und die Anleger nicht ausreichend auf die Risiken
hingewiesen. Wir werden nicht lockerlassen, um für die getäuschten
Kleinanleger zu retten, was zu retten ist", so AK Direktor Werner
Muhm.
Bei diesen Klagen gegen die Meinl Success Finanz AG, die
Vertriebsfirma der Meinl Bank AG, sowie je zwei Klagen gegen die EFS
Euro Finanz Service Vermittlungs AG sowie die OVB
Allfinanzvermittlungs GmbH geht es darum, dass die Anleger den durch
die Fehlberatung entstandenen Schaden ersetzt bekommen. Die AK wirft
den Beratern vor, auf das Risiko der Anlage nicht ausreichend
hingewiesen zu haben. Die Anlagen wurden in der Regel als besseres
Sparbuch empfohlen. Damit haben sie, so die AK ihre gesetzlich
normierten Aufklärungspflichten verletzt.
Die Argumentation der Anlageberater, dass ihnen die Risiken selbst
nicht bekannt waren und selbst Gutachten die Mündelsicherheit der
Zertifikate belegt hätten, weist die AK zurück. Hätten die
Anlageberater sich über das von ihnen empfohlene Produkt informiert,
wozu sie verpflichtet sind, dann hätten sie den meisten Anlegern die
MEL-Zertifikate nicht empfehlen dürfen.
Denn in den mehreren hundert Seiten starken englischsprachigen
Börseprospekten sind die Risiken seitenlang angeführt. Auch das
Gutachten über die Eignung zur mündelsicheren Anlage der Wertpapiere
fällt weitaus differenzierter aus, als den Anlegern vermittelt wurde.
In diesem Gutachten heißt es, dass die MEL-Aktien zur Veranlagung von
Mündelgeld geeignet seien, sofern die Veranlagung im Rahmen eines
sinnvollen Portfolio-Mixes erfolgt. Ein eindimensionales Investment
in MEL-Aktien würde daher nicht den Grundsätzen einer
wirtschaftlichen Vermögensverwaltung entsprechen. Entgegen den
Empfehlungen des Gutachtens wurde aber vielen Anlegern die
Umschichtung ihrer gesamten Ersparnissse in die MEL Zertifikate
empfohlen. In einigen Fällen haben die Anlageberater den Anlegern
explizit von einer Risikostreuung abgeraten, weil andere Produkte zu
risikoreich seien.