Aktionärsgruppe bringt erste Anfechtungsklagen gegen MIP-Hauptversammlung ein
Gegen die Ergebnisse der außerordentlichen
Hauptversammlung der Meinl International Power (MIP) vom 28. Juli
2008 wurde heute von einer Investorengruppe rund um Alexander
Proschofsky die erste Anfechtungsklage beim zuständigen Gericht in
Jersey eingebracht und dem Rechtsvertreter der MIP vom Viscount
Department (entspricht dem Justizministerium von Jersey) gleichzeitig
zugestellt. Die Klage richtet sich gegen das vom Vorsitzenden Hans
Haider nachträglich korrigierte Abstimmungsergebnis der
Tagesordnungspunkte 7 (Abwahl von Michael Treichl aus dem Board) und
Tagesordnungspunkt 8 (Zuwahl von Richard Boléat in das Board), sowie
die nicht autorisierte Ausübung von Stimmrechten durch Hans Haider
insbesondere bei der Abstimmung der Tagesordnungspunkte 9 bis 17.
In der Klage wird darauf hingewiesen, dass Michael Treichl von der
Mehrheit der im Saal anwesenden Aktionäre völlig zweifelsfrei
abgewählt wurde und Richard Boléat als von der Meinl-Gruppe
unabhängiger Vertreter ebenso ordnungsgemäß von der Mehrheit der
Aktionäre neu bestellt wurde. Dieses Ergebnis wurde vom Vorsitzenden
auch so bekannt gegeben und vom Notar bestätigt.
Die Vorgangsweise von Hans Haider, nachträgliche "Nein"-Stimmen
hinzuzählen ist nach Ansicht der Kläger klar rechtswidrig. Das
Gericht soll den rechtmäßigen Zustand wieder herstellen, wonach
Richard Boléat und nicht Michael Treichl Boardmitglied ist, und die
von Hans Haider vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte von der
Hauptversammlung am Vormittag dadurch nicht wirksam sind.
Bis das Gericht die Sachlage geklärt hat, ist das Board of
Directors der MIP aufgefordert, keine Beschlüsse außerhalb des
gewöhnlichen Geschäftsbetriebes zu setzen. Dies betrifft insbesondere
Kapitalmaßnahmen jeglicher Art, die Bezahlung einer Termination Fee
an die Meinl Bank oder neue Investitionen. Weiters wird darauf
hingewiesen, dass alle Boardmitglieder nach Zustellung der
Anfechtungsklage für unrechtmäßiges Handeln persönlich haftbar
gemacht werden.
Diese Anfechtungsklage ist die erste Maßnahme der Investorengruppe
als Reaktion auf die Abhaltung der a.o. Hauptversammlung der MIP
unter der Leitung von Hans Haider. Weitere rechtliche Schritte sind
in Vorbereitung.