euro adhoc: Meinl European Land Limited: verwaltungsrechtliche Erkenntnisse der FMA
MEL hat verwaltungsrechtliche Erkenntnisse erhalten
Jersey, 11. Juli 2008. Meinl European Land Limited ("MEL") gibt bekannt, dass
einem Mitglied des Board of Directors von MEL kürzlich zwei
verwaltungsrechtliche Erkenntnisse der FMA zugestellt wurden. Beanstandet wird
in diesen eine nach Ansicht der FMA von MEL begangene Marktmanipulation. Die mit
den Erkenntnissen verhängten Strafen belaufen sich auf jeweils EUR 50.000,--.
Aus Sicht von MEL beruhen diese Erkenntnisse der FMA auf einer unvertretbaren
Beurteilung des komplexen Sachverhaltes und leiden in Folge an einer
unschlüssigen und nicht nachvollziehbaren Argumentation, weshalb sie insgesamt
als unhaltbar erachtet werden. Sie wurden außerdem unter Außerachtlassung der
rechtfertigenden Stellungnahmen des Mitglieds des Board of Directors von MEL
erlassen und sind nicht zuletzt aus diesem Grund mit schweren Verfahrensfehlern
behaftet. Ferner sind die Sachverhalte und Transaktionen bereits mit dem
bekannten UVS-Erkenntnis gegen die Mitglieder des Board of Directors von MEL
teilweise abgehandelt worden. Das Boardmitglied der MEL wird daher Berufungen
beim UVS-Wien gegen diese Erkenntnisse einlegen und sämtliche sonst zur
Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen.
Rückfragehinweis:
Meinl European Land Limited
info@mel-cee.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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