Einspruch gegen Abfindungspreis erscheint wahrscheinlich
Wie bereits im März 2008 angekündigt, wird die voestalpine AG in der Hauptversammlung
der Böhler-Uddeholm am 23. Juni 2008 den Antrag stellen, die Aktien aller
übrigen Gesellschafter gemäß Gesellschafter-Ausschlussgesetz gegen Gewährung
einer Barabfindung von EUR 70,26 pro Aktie auf die voestalpine AG zu
übertragen ("Squeeze-out"). Die Barabfindung enthält den auf jede Stückaktie
entfallenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2007 und des Rumpfwirtschaftsjahres
2008 (01.01. - 31.03.2008) der Gesellschaft. Die gesonderte Ausschüttung einer
Dividende ist daher nicht vorgesehen. Die Bemessung der Barabfindung beruht auf
einem von Ernst & Young Gutachten zum 23./24. Juni 2008 und die Angemessenheit
wurde vom gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer (PwC) festgestellt.
Am 23.6.2008 soll dann in der ordentlichen Hauptversammlung der Böhler-Uddeholm
AG der Ausschluss beschlossen werden. Hierzu reichen bereits die Stimmen der
voestalpine. Die Minderheitsaktionäre haben dann einen Monat Zeit, um gegen den
Preis Einspruch zu erheben. Mit Blick auf die Reaktion von Kleinaktionärsvertretern
erscheint ein solcher Einspruch durchaus wahrscheinlich.