euro adhoc: Meinl European Land Ltd. / Meinl European Land: Bekanntmachung UVS bestätigt FMA-Bescheide gegen MEL-Direktoren mit Einschränkungen
Jersey, 29. April 2008. Meinl European Land ("MEL") gibt bekannt, dass der
Unabhängige Verwaltungssenat Wien (UVS) in einer heute durchgeführten mündlichen
Berufungsverhandlung die Straferkenntnisse der Finanzmarktaufsicht (FMA) gegen
Mitglieder des Board of Directors der MEL wegen der Textierung einer Ad
hoc-Meldung im wesentlichen bestätigt hat. Allerdings hat der UVS den
Tatzeitraum ausdrücklich und ausschließlich auf den Tag des 27.7.2007
eingeschränkt, nachdem die FMA zuvor einen Tatzeitraum vom 27.7.2007 bis
23.8.2007 angegeben hatte.
Die Boardmitglieder der MEL werden nach Zustellung der Bescheide des UVS
Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einbringen, da das Verfahren
mangelhaft geführt wurde und das Ergebnis auf einer falschen Rechtsansicht des
komplexen Sachverhalts beruht.
Rückfragehinweis:
Trimedia
Bernhard Hudik
+43-1-5244300
Ende der Mitteilung euro adhoc
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