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Meinl Bank: Rechtswidrige Vorverurteilung durch FMA
Behörde zeigt "Jetzt-erst-recht"-Mentalität statt Objektivität
Die Meinl Bank zeigt sich in
höchstem Maße befremdet über die jüngsten Aussagen aus der
Finanzmarktaufsicht. Die FMA hatte in einem Gespräch mit Journalisten
gesagt, sie habe noch "verschiedenste Untersuchungen" gegen die Meinl
Bank laufen und wolle "der Behörde nachweisen", dass die Meinl Bank,
entgegen dem Erkenntnis des UVS vom Dienstag dieser Woche, doch
irreführende Werbung betrieben habe. Der Unabhängige Verwaltungssenat
hatte in seinem Spruch die Rechtsposition der Meinl Bank bestätigt
und die entsprechenden Verfahren eingestellt.
Darauf reagiere die FMA nun mit einer "Jetzt erst recht"-Mentalität,
so die Bank.Als Aufsichtsbehörde sei die FMA zur Objektivität
verpflichtet, die fraglichen Aussagen würden jedoch eine öffentliche,
rechtswidrige Vorverurteilung darstellen und überdies das
Amtgeheimnis verletzen. Schon in einem Statement Mitte dieser Woche
hatte die FMA von "Belegen" gesprochen, die "Verfehlungen Meinls"
aufzeigen würden. Auch diese Äußerung stellt nach Meinung der Meinl
Bank eine Vorverurteilung dar, und zwar ebenfalls unter Bruch des
Amtsgeheimnisses.
Die FMA prüft die Meinl Bank seit nunmehr acht Monaten, der bisher
einzige Strafbescheid gegen die Bank wurde vom UVS aufgehoben und das
Verfahren eingestellt.
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