|
Aktienforum lehnt Strafsteuer für Aktionäre ab
Die Vermögenszuwachsbesteuerung wird als Abweichung vom
Regierungsprogramm und als Bestrafung von Aktieninvestments des
heimischen Mittelstandes strikt abgelehnt
"Wir pochen auf die Einhaltung des
Regierungsprogramms, das eine große Steuerreform mit spürbarer
Entlastung für die Bürger und ohne Gegenfinanzierung versprochen
hat", hält Dr. Hellmut Longin, Präsident des Aktienforums, anlässlich
der heute stattgefundenen Präsentation des Positionspapiers
"Steuerreform 2010 aus Kapitalmarktsicht", fest. Die vorgeschlagene
Vermögenszuwachssteuer steht diesem Vorhaben diametral entgegen.
"Der österreichische Kapitalmarkt ist trotz der positiven
Bemühungen der letzten Jahre im internationalen Vergleich
unterentwickelt. Jede zusätzliche Besteuerung in diesem Bereich würde
diesen Aufholprozess jäh unterbrechen" so Longin weiter. Im Vergleich
von 21 OECD-Staaten nimmt Österreich im Bezug auf die
Marktkapitalisierung nur den 16. Rang ein. Beim Finanzvermögen der
Privathaushalte liegt Österreich innerhalb der Eurozone nur an
vorletzter Stelle, vor allem auch weil die Haushalte noch immer nur
unterdurchschnittlich in Wertpapiere investieren, und auch bei der
Eigenkapitalausstattung der Unternehmen liegt Österreich rund 15
Prozentpunkte unter dem EU-Durchschnitt. Die Stärkung des heimischen
Kapitalmarktes und der Vermögensposition der Haushalte muss daher ein
wirtschaftspolitisches Ziel bleiben, so wie es auch im
Regierungsprogramm festgeschrieben ist.
"Der österreichische Kapitalmarkt hat internationales Größenniveau
noch immer nicht erreicht. In dieser Situation eine neue Steuer in
diesem Bereich zu erfinden, wäre Ausdruck einer vollkommenen
Fehleinschätzung der wirtschaftspolitischen Notwendigkeiten" so
Longin weiter. Und so wie die Steuer angedacht ist, würde sie nur den
in politischen Reden hoch geschätzten, in der Steuerrealität aber
meist nur belasteten Mittelstand treffen. "Die größte Anzahl an
Wertpapierbesitzern findet sich in den Haushalten mit einem
Finanzvermögen von rund Euro 92.000 und ab einem Nettoeinkommen von
Euro 3.000 im Monat. Die neue Steuer trifft also keineswegs das
"Großkapital", sondern hunderttausende Mittelstandsfamilien. Ohne
substantielle Entlastung dieser Gruppe durch eine
Einkommenssteuerreform, darf an eine zusätzliche Steuer nicht einmal
gedacht werden" so Longin abschließend.
"Eine Besteuerung der Vermögenszuwächse von Wertpapierinvestments
würde die derzeit gute steuerliche Position Österreichs drastisch
verschlechtern. Im internationalen Vergleich würden wir mit einem
Steuersatz von 25 % vom oberen in das untere Mittelfeld abstürzen" so
Mag. Markus Fichtinger, Geschäftsführer des Aktienforums. Eine Studie
des schwedischen Aktionärsverbandes hat die Besteuerung von
Wertzuwächsen bei Wertpapieren in 36 Staaten untersucht. In immerhin
11 Staaten sind Wertzuwächse steuerfrei und in 7 weiteren gibt es
hohe Freibeträge und einen reduzierten Steuersatz. Nur 4 Staaten
kennen eine volle Besteuerung im Rahmen der Einkommenssteuer. Daneben
gibt es eine Gruppe von 8 Ländern, die einen eigenen Steuertarif
zwischen 5 % und 30 % für Vermögenszuwächse vorsehen. Mit einem Satz
von 25 % hätte Österreich den dritthöchsten Steuersatz in dieser
Gruppe.
Die Studie zeigt aber auch, dass bei der Besteuerung von
kurzfristigen Gewinnen Österreich auf Grund der Erfassung durch die
Einkommenssteuer innerhalb der Spekulationsfrist die zweithöchste
Besteuerung aufweist und somit klar über dem OECD-Durchschnitt liegt.
"Mit der Einführung einer Vermögenszuwachssteuer würde Österreich
leichtsinnig einen Standortvorteil aufgeben. Bei der Erfassung der
Spekulationsgewinne wird Österreich schon heute nur von Schweden
übertroffen. Und bei der langfristigen Vermögensbildung sollten wir
die gute steuerliche Position in einer Gruppe mit Staaten wie
Belgien, den Niederlanden oder der Schweiz nicht leichtfertig
verspielen" so Fichtinger abschließend.
"Die Banken werden bei dieser Steuer sicher nicht die Funktion des
Steuereintreibers übernehmen. Die steuerliche Benachteiligung von
Wertpapierinvestments muss der Staat schon selbst exekutieren" stellt
Christian Jauk, Mitglied des Aktienforumvorstandes und CEO der
Capital Bank - GRAWE Gruppe AG, klar. Die Einhebung dieser Steuer
würde erheblichen administrativen Mehraufwand für die Banken
bedeuten, der vom Staat oder den Kunden abzudecken wäre. Gerade über
lange Behaltefristen ergeben sich erhebliche Probleme bei der
korrekten Abwicklung, wie z.B. bei der Berücksichtigung von
Kapitalmaßnahmen, Zukäufen oder Aktiensplits um nur einige zu nennen.
Ebenso spielt die Frage der Behandlung von Investments in
ausländischen Währungen und der damit verbundenen
Wechselkursschwankungen eine wesentliche Rolle. Der
Verfassungsgerichtshof hat daher bereits im Jahr 2000 die geplante
Einführung der Spekulationsertragssteuer vor Inkrafttreten
aufgehoben, weil die Einhebung durch die depotführende Bank
unzulässig ist.
"Wenn der Staat schon eine neue Steuer einführen will, dann muss
dies verfassungskonform erfolgen. Neben der Einhebung, sehe ich aber
auch Probleme in der Ungleichbehandlung. Warum sollen ausgerechnet
Erträge aus den gesamtwirtschaftlich sinnvollen Veranlagungen in
österreichische Unternehmen besteuert werden? Unter
Steuergerechtigkeit verstehe ich etwas anderes" schließt Jauk seine
Ausführungen ab.
|