AK klagt Meinl Bank und Meinl Success

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AK klagt Meinl Bank und Meinl Success
Die AK hat bereits zwei Klagen eingebracht, eine wird derzeit noch geprüft - AK verlangt Gruppenklagen

Die AK hat heute, Montag, zwei Klagen gegen die Meinl Bank und Meinl Success eingebracht. Eine Schadenersatzklage gegen die Meinl Bank wird gerade geprüft. "Viele Sparer haben etwa ihren Bausparer für die Meinl European Zertifikate geopfert", sagt AK Direktor Werner Muhm, "viele haben auch wegen der Werbung mit einem Sparschwein ihre Zertifikate gekauft. Und auch die Berater haben alles schöngeredet, aber auf das Risiko wurde nirgends hingewiesen." Außerdem gab es viele Gebühren, zB Bestands-, Lizenz- oder Abschlussgebühr, die extrem hoch waren. Bei den Arbeiterkammern haben sich rund 650 KonsumentInnen gemeldet. "Meinl zeigt, dass Gruppenklagen notwendig sind", sagt Muhm und fordert, dass das Gesetz für die Gruppenklagen so rasch als möglich beschlossen wird.

Die AK führt für einen Anleger ein Musterverfahren (Schadenersatzklage) gegen die Meinl Success. Laut AK ist dem Anleger ein Schaden entstanden, weil Meinl Success den Anleger nicht über alle mit der Anlage verbundenen Risiken aufgeklärt hat, obwohl das das Wertpapieraufsichtsgesetz vorschreibt.

Der Verkaufsprospekt von Meinl Bank und Meinl Success ist nach Ansicht der AK irreführend. Daher bringt die AK gegen Meinl Bank und Meinl Success auch eine UWG-Klage ein. "Der Prospekt war schön und positiv formuliert, ohne auf die damit verbundenen Risiken hinzuweisen", sagt Muhm. Mit der Unterlassungsklage soll abgeklärt werden, dass wesentliche Aussagen der Verkaufsprospekte irreführend waren und gegen das Kapitalmarktgesetz verstoßen haben. Außerdem soll verhindert werden, dass künftig mit irreführenden Aussagen geworben werden kann. "Geschädigten Anlegern soll es dadurch erleichtert werden, ihre Schadenersatzansprüche durchzusetzen", so Muhm.

Außerdem prüft die AK gerade eine Schadenersatzklage gegen die Meinl Bank. Hierbei soll geklärt werden, inwieweit die Meinl Bank nicht auch für den Anlegern entstandenen Schaden haftet. Zwischen Meinl Bank und Meinl Success bestünden nach Ansicht der AK vertragliche Vereinbarungen. Daher würde der Meinl Bank ein maßgeblicher Einfluss auf die Meinl European Land zu kommen.

Achtung: Frühestens nach drei Jahren könnte der Anspruch verjähren. Eine Klage sollte daher sicherheitshalber innerhalb von drei Jahren ab Kauf der Wertpapiere eingebracht werden. Die AK empfiehlt Anlegern mit einer Rechtsschutzversicherung, mit Hilfe der Versicherung den Schaden einzuklagen.




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