Deutscher Glücksspielstaatsvertrag: EGBA reicht Beschwerde bei EU-Kommission ein
Die EGBA (European Gaming and Betting Association) appelliert an die Europäische
Kommission, rechtliche Schritte gegen den deutschen Glücksspielstaatsvertrag einzuleiten.
Der am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Staatsvertrag, der – mit Ausnahme von
Pferdewetten – ein generelles Verbot von Wetten und Glücksspiel über den Vertriebskanal
Internet vorsieht, verstößt gegen geltendes EU-Recht. Die Regelungen des Staatsvertrags
beschneiden die in Artikel 49 des EG-Vertrags festgelegte Dienstleistungsfreiheit, der die
EGBA-Mitglieder unterliegen.
Trotz massiver, im Zuge des Notifizierungsverfahrens (RL 98/34/EG) geäußerter Kritik
seitens der EU-Kommission, dass der notifizierte Gesetzesentwurf nicht EU-rechtskonform
sei, ist der Glücksspielstaatsvertrag mit Anfang des Jahres in Kraft getreten. Seine
Umsetzung soll nicht nur die Geschäftstätigkeit EU-lizenzierter Anbieter einschränken,
sondern stellt auch einen Affront an die Kommission dar, die im Rahmen der Notifizierung
unmissverständlich Stellung zum geplanten Vertrag bezogen hat.
EGBA-Vorsitzender Norbert Teufelberger dazu: “Ein Verbot kann und sollte nicht die Lösung
sein. Verbote sind kein vernünftiger Ansatz und ersetzen eine verantwortungsvolle Gaming-
Politik nicht. Im Rahmen einer zukünftigen Regulierung müssen Online und Offline Gaming
Angebote gleichermaßen abgedeckt werden. Dies umso mehr, als dass sich nach jüngsten
Untersuchungen - wenngleich es wenig Überschneidung bei den Kundengruppen gibt - das
Kundenverhalten bei der Nutzung von Online- und Offline-Angeboten, kaum unterscheidet.
Letztendlich garantiert nur ein regulierter Gaming-Markt höchstmögliche Transparenz.“
EGBA-Generalsekretärin Sigrid Ligné fügt dem hinzu: “Der deutsche
Glücksspielstaatsvertrag ist EU-rechtswidrig. Die Tatsache, dass Deutschland den Vertrag
trotz scharfer Kritik seitens der EU-Kommission umgesetzt hat, ließ uns keine andere Wahl
als formal Beschwerde bei der Kommission einzureichen. Wir appellieren an die
Kommission, unser Anliegen mit höchster Priorität zu bearbeiten und ein weiteres
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.“