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"trend": Meinl einigt sich außergerichtlich mit Großinvestor
Nach Anlageflop einigt sich Meinl außergerichtlich mit einem
Großanleger
Julius Meinl V. einigt sich außergerichtlich mit
einem Großinvestor, berichtet der "trend" in seiner kommenden
Ausgabe: Die Z.A.O.R.S.K.I.-Stiftung des Privatunternehmers und
ehemaligen Eigentümers des Getränkeautomatenaufstellers Cafe&Co
(jetzt bei Leipnik-Lundenburger) Erich Nikorowicz wollte das
Bankinstitut bereits vor einem Jahr für Verluste aus in früheren
Jahren eingegangenen Fonds-Veranlagungen mittels Klage haftbar machen
- obwohl ein Finanzdienstleister (KS Securities) dazwischen
geschaltet war. Bisher schob Meinl unter anderem mit dem Hinweis auf
diesen Finanzdienstleister auch jede Verantwortung für die schief
gelaufenen Investements weit von sich. Vor wenigen Tagen nun hat man
sich nun doch außergerichtlich durch eine Zahlung geeinigt, schreibt
der "trend" und zitiert Meinl-Sprecher Herbert Langsner: "Wir wollten
einfach weitere, lang dauernde Rechtsstreitigkeiten hintanhalten".
Vor allem die hohen Vermittlungsprovisionen, die Meinl zahlte,
ließen Stiftungs-Anwalt Werner Paulinz an die ursächliche
Verantwortung der Banker glauben: "Die Meinlbank hat sich dabei mit
der KS Securities eines Erfüllungsgehilfen bedient, dessen
Verschulden der beklagten Partei gemäß § 1313 ABGBa zuzurechnen ist".
Dieser Paragraph regelt so etwas wie Haftungsfragen für
Subunternehmer.
Auch bei der MEL-Affaire wurden hohe Provisionen an
Finanzdienstleister gezahlt. Meinl-Sprecher Langsner sieht aber keine
wie immer gearteten Parallelen: "Diese Einigung ist überhaupt kein
Präjudiz, nicht einmal eine Analogie, sondern etwas ganz anderes."
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