Meinl European Land kündigt Klagen an
Falsche Berichterstattung in Medien wird medien- und
schadenersatzrechtlich verfolgt
MEL wird Klagen und Begehren auf Gegendarstellung gegen die Tageszeitungen "Der
Standard", "Kurier" und "Die Presse" einbringen.
Konkret bekämpft wird die falsche Berichterstattung über den FMA-Bescheid gegen
Meinl European Land vom 20.11.2007, etwa im "Kurier", wo wiederum die
MEL-Papiere als "Aktien" anstatt "Zertifikate" bezeichnet werden, was gerade im
Zusammenhang mit diesem Verfahren von wesentlicher Bedeutung ist.
Bekämpft wird auch die falsche Darstellung der wirtschaftlichen Lage der MEL,
etwa in der "Presse", wo MEL als "angeschlagen" bezeichnet wird. Damit wird
nämlich dem Leser vermittelt, die MEL sei wirtschaftlich in Schwierigkeiten, was
keineswegs der Fall ist, im Gegenteil, das operative Geschäft der MEL läuft
hervorragend, was der Quartalsbericht nächste Woche eindrucksvoll bestätigen
wird.
Schließlich wird auch die Verbreitung falscher und schädlicher Gerüchte
bekämpft, wie etwa im "Standard", wo das Gerücht verbreitet wird, die MEL habe
mit der Meinl Bank möglicherweise Scheingeschäfte zum Nachteil der MEL-Anleger
abgewickelt. Diese Behauptung stellt den Vorwurf einer strafbaren Handlung dar
und wird von MEL sowie von der Meinl Bank auf das schärfste zurückgewiesen. MEL
hat mehrfach dargelegt, dass sämtliche Transaktionen über und mit der Meinl Bank
im Rahmen des genehmigten Market Maker-Vertrages abgewickelt wurden.
MEL hält fest, dass die Gesellschaft im Interesse der Anleger verpflichtet ist,
für die Gesellschaft schädliche Aussagen und Darstellungen in Medien konsequent
zu verfolgen und gerichtlich zu bekämpfen. MEL ist auch verpflichtet,
Schadenersatzforderungen gegen Medien geltend zu machen, sollte ein solcher
aufgrund falscher Berichterstattung eintreten.
Rückfragehinweis:
Dr. Herbert Langsner
0676/840531250
Ende der Mitteilung euro adhoc 22.11.2007 15:23:50
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