Rien ne va plus: "Game over" für bwin?
Die Omnia Communication-Centers GmbH, ein Wiener
Online-Unterhaltungsspiel-Unternehmen beantragte Ende August 2007 die
Erlassung eines Versäumungsurteils gegen bwin, mit dem bwin das
Anbieten und Veranstalten von online-Glücksspielen für Österreich
verboten werden soll. Die Omnia Communication-Centers GmbH hatte im
März eine Klage auf Unterlassung der Veranstaltung von
Online-Glücksspielen für den österreichischen Markt gegen die bwin
International Ltd mit Sitz im Gibraltar und deren österreichische
Muttergesellschaft eingebracht. Nur die österreichische
Muttergesellschaft erstattete jedoch fristgerecht eine
Klagebeantwortung und eine Stellungnahme zum Antrag auf Erlassung
einer einstweiligen Verfügung. Die Tochtergesellschaft in Gibraltar,
die laut eigenen Angaben die Glücksspiele in Österreich anbietet,
hatte erst Mitte August bemerkt, das auch sie zur Klagebeantwortung
aufgefordert wurde. Den Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur
Klagebeantwortung wies das Handelsgericht Wien Anfang September ab.
"Wir rechnen mit der Entscheidung über unseren Antrag auf
Erlassung des Versäumungsurteils in den nächsten Tagen" so Omnia.
"Mit dem Versäumungsurteil wird bwin verboten, weiterhin Glücksspiele
ohne Konzession in Österreich anzubieten. Damit wird endlich der
gesetzmäßige Zustand hergestellt. Auch bwin muss sich dann, wie
je-der andere, um eine Konzession nach dem österreichischen
Glücksspielgesetz bemühen, um auf dem österreichischen
Glücksspielmarkt tätig zu werden" ergänzt Omnia.