Handelsgericht Wien weist Klage von Omnia Communications-Centers GmbH ab
Der durch die Omnia Communication-Centers GmbH beim
Handelsgericht Wien eingebrachte Antrag auf Erlassung einer
einstweiligen Verfügung wurde in erster Instanz abgelehnt. Mittels
einstweiliger Verfügung hätte der bwin Gruppe untersagt werden
sollen, für den österreichischen Markt Glücksspiele, insbesondere
Poker- und Casinospiele, über die gibraltesische Lizenz anzubieten.
Das Gericht hat den Antrag unter Verweis auf das nicht vorhandene
Wettbewerbsverhältnis zwischen der klagenden Partei und bwin
abgelehnt.
"Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Gerichts, den Antrag
auf einstweilige Verfügung abzulehnen", so Co-CEO Norbert
Teufelberger zur positiven Erstentscheidung in diesem Verfahren.
"Klagen sind nicht der richtige Weg", ergänzt Co-CEO Manfred
Bodner. "Wofür wir eintreten, ist ein konstruktiver Dialog zur
Gestaltung einer auf die Bedürfnisse der Konsumenten ausgerichteten
EU-konformen Regelung des Glücksspiels unter Berücksichtigung der
Realitäten des Internetzeitalters."