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Einstweilige Verfügung gegen IBM
Wien, 8. August 2001: Am 6. August 2001 wurde vom Wiener Handelsgericht eine einstweilige Verfügung gegen IBM erlassen, in welcher IBM aufgefordert wird, die Verleugnung der bestehenden Partnerschaft mit YLine mit sofortiger Wirkung zu unterlassen. IBM hat wiederholt in Anwesenheit von Finanzanalysten und Journalisten behauptet, es hätte nie eine Partnerschaft mit YLine gegeben und bezeichnete YLine als gewöhnlichen Kunden. Diese Äußerungen seitens IBM haben einen negativen Einfluß sowohl auf das tägliche Geschäft als auch die Reputation von YLine.
YLine hat eine Schadenersatzklage gegen IBM aufgrund dieser öffentlichen Falschaussagen eingebracht. Darüber hinaus erwägt YLine auch hinsichtlich der Nichterfüllung der Verpflichtungen aus der Partnerschaftsvereinbarung weitere rechtliche Schritte gegen IBM einzuleiten.
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