TeleTrader - DJ EANS-Adhoc: TeleTrader Software AG / Aktionärsidentifikation / Handelsaussetzung

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten 
Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. 
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25.06.2012 
 
Der Vorstand der TeleTrader Software AG gibt bekannt, dass aufgrund der in den 
nächsten 1-2 Wochen stattfindenden Vorlage des Firmenbuchgesuchs mit den 
Beschlüssen der am 18.6.2012 stattgefundenen Hauptversammlung (siehe auch adhoc 
Meldung vom 19.6.2012) betreffend Umwandlung der TeleTrader Software AG in eine 
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zur Sicherstellung der Eintragung der 
verbleibenden Gesellschafter (vormals Aktionäre) ins Firmenbuch der Handel in 
den Aktien der TELETRADER SOFTWARE AG an der Wiener Börse ab dem 27.Juni 2012 
ausgesetzt wird. 
 
Der Vorstand weist ein weiteres Mal explizit darauf hin, dass nach Durchführung 
des Beschlusses im Firmenbuch eine Notiz der Aktien der TeleTrader Software AG 
an der Wiener Börse nicht mehr gegeben sein wird. 
 
Um die Eintragung der verbleibenden Gesellschafter (vormals Aktionäre) der 
TeleTrader Software AG ins Firmenbuch vornehmen zu können, werden die der 
Gesellschaft bereits bekannten und auch die derzeit nicht namentlich bekannten 
Aktionäre letztmalig aufgefordert, sich mit ihrem Aktienbesitz bei der 
Gesellschaft schriftlich oder per E-Mail (investor@teletrader.com) zu 
identifizieren. Um den exakten Aktienbesitz jedes Aktionärs dem beurkundenden 
Notar bekanntgeben zu können, werden die Aktionäre aufgefordert, ihren 
Aktienbesitz durch Vorlage eines aktuellen Depotauszugs in der Zeit vom 
Mittwoch, den 27.Juni 2012 bis spätestens Freitag, den 29.Juni 2012 
nachzuweisen. Zusätzlich werden der Name, die Adresse und das Geburtsdatum (oder 
Firmenbuch-/Registrierungsnummer)  für die Eintragung in das Firmenbuch 
benötigt. 
 
Hinweis des Vorstandes: 
Gemäß § 242 AktG iVm § 67/§179 AktG müssen die aktienrechtlichen Anteilsscheine 
nach der beschlossenen Umwandlung gegen Aufforderung bei der Gesellschaft 
eingereicht werden.  Die Umwandlung macht die Aktienurkunden (oder 
Zwischenscheine) inhaltlich unrichtig, sodass die Voraussetzungen des § 67/§ 179 
AktG für die Kraftloserklärung der nicht freiwillig eingereichten 
aktienrechtlichen Anteilscheine gegeben sind. Werden die Aktien trotz 
entsprechender Aufforderung unter Androhung der Kraftloserklärung nicht 
fristgerecht eingereicht, erfolgt die Kraftloserklärung. 
 
Aufforderung zur Einreichung der aktienrechtlichen Anteilsscheine: 
Gemäß § 242 AktG iVm § 67/§ 179 AktG werden alle Aktionäre seitens der 
Gesellschaft aufgefordert, die jeweils den Aktionären zustehenden Aktien der 
TeleTrader Software AG (ISIN: AT0000713854) oder Zwischenscheine zum Umtausch in 
Gesellschaftsanteile bei der Gesellschaft, TeleTrader Software AG, Salzgries 15, 
1010 Wien (investor@teletrader.com), bei sonstiger Kraftloserklärung, 
einzureichen (Veröffentlichung im Sinne des § 67/ § 179 AktG iVm § 58(2) AktG). 
 
 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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(END) Dow Jones Newswires

June 25, 2012 08:31 ET (12:31 GMT)




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