Ottakringer St. - Signifikante Aufbesserung für Kleinaktionäre und ein Abschiedsgeschenk

OTTAKRINGER ST.

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Signifikante Aufbesserung für Kleinaktionäre und ein Abschiedsgeschenk



Im buchstäblich letzten Augenblick haben die Hauptgesellschafter der Ottakringer Getränke AG nach intensiven Verhandlungen mit Rupert-Heinrich Staller von der Aktionärin Staller Investments GmbH unter Einbeziehung des IVA eine deutliche Verbesserung für die Kleinaktionäre vorgelegt. Diese Aufbesserung beinhaltet folgende Maßnahmen:

a, Vorzugsaktionäre erhalten 80,77 EUR statt 70 EUR. Eine Verbesserung um 14,2% und zur Mitte der gutachterlichen Bandbreite (des von der Übernahmekommission bestellten unabhängigen Gutachtens) errechnet sich ein Aufschlag von 37,1%.

b, Stammaktionäre erhalten 90 EUR anstatt wie bisher 85 EUR. Eine Verbesserung um 5,8 % und ein Aufschlag zur Mitte der gutachterlichen Bandbreite von 25,8%.

c, Jeder Aktionär, der das Delisting-Angebot im Herbst 2023 angenommen hat, erhält eine automatische Nachzahlung: 10,77 EUR je Vorzugsaktie und 5,00 EUR je Stammaktie.

d, Alle noch bestehenden Aktionäre erhalten ein unkompliziertes Kaufangebot mit Annahmemöglichkeit bis zum 4. April 2024. Angemessene Bankspesen werden übernommen. Die Depotbank informiert über die Einzelheiten.

e, Die Ottakringer Getränke AG hat sich zur Erinnerung an ihre legendäre Hauptversammlungskultur ein besonderes Abschiedsgeschenk einfallen lassen: Die Brauerei verschenkt an ihre Aktionäre ein Goodie-Paket von vier Kisten Ottakringer Bier oder Vöslauer-Produkte. Einzelheiten unter www.ottakringerkonzern.com

IVA-Vorstand Florian Beckermann: „Die Parameter der Aufbesserung klingen für Kleinaktionäre positiv. Wir freuen uns, dass bei den Hauptaktionären die Erkenntnis gereift ist, auf die treue Ottakringer-Aktionärsfamilie zuzugehen und einen versöhnlichen Abschied zu ermöglichen. Letztlich muss man im speziellen Fall Ottakringer konstatieren, dass ein aufwendiges Überprüfungsverfahren beim Gesellschafterausschluss für Kleinaktionäre unwirtschaftlich wäre und zudem ein erhebliches Kostenrisiko darstellt.“

Hintergrund: Im Rahmen des Delisting der Ottakringer Getränke AG und des darauffolgenden Gesellschafterausschlusses der Aktionäre im Streubesitz wurden eine Reihe von komplexen Rechtsfragen (siehe IVA-Newsletter 1/24) aufgeworfen. Eine langwierige juristische und bewertungstechnische Auseinandersetzung stand im Raum und kann nun vermieden werden.



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