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Gesellschaft zieht Antrag auf Ausgleichsbestätigung beim Handelsgericht Wien zurück
* Im Rahmen der Ausgleichsverhandlungen konnten die für den
Ausgleich relevanten Verbindlichkeiten um über EUR 50 Mio. reduziert
werden
* Mögliche Ausgleichserfüllung scheitert am Finanzamt und drei
Großgläubigern
Die sich seit 27. Juni 2002 im Ausgleich befindliche CyberTron Telekom
AG hat heute den Antrag auf Erteilung der Ausgleichsbestätigung beim
Handelsgericht Wien zurückgezogen.
Dieser Schritt war notwendig geworden, da es einerseits in den
Verhandlungen der letzten Monate nicht gelungen ist, von allen
Großgläubigern Rückstehungserklärungen über den gesamten Zeitraum der
Ausgleichserfüllung zu erhalten und andererseits bisher keine Lösung mit
dem Finanzamt über die Rückzahlung von Umsatzsteuerguthaben der
CyberTron Telekom AG in Höhe von über EUR 2,4 Mio. erzielt wurde.
Als Grundlage für die Erfüllung des Ausgleichs diente der von den
Gläubigern mit großer Mehrheit angenommene Vorschlag des Unternehmens
und die Empfehlung des Ausgleichsverwalters Dr. Schulyok im
Ausgleichsbericht: „Ausreichend klargestellt ist, dass die
Ausgleichsschuldnerin den angebotenen Ausgleich nur dann erfüllen kann,
wenn erhebliche Verzichtserklärungen der Gläubiger die Verbindlichkeiten
entsprechend verringern.“
Seit Annahme des Ausgleichs am 25. September 2002 durch die Gläubiger,
hat die Gesellschaft die im Ausgleichsbericht festgehaltenen Maßnahmen
konsequent umgesetzt. So wurde im Interesse der Leasinggläubiger das
österreichweite Netz der CyberTron abgebaut und das Equipment in Wien
eingelagert, bzw. an die Gläubiger retourniert. Ein wesentlicher
Bestandteil für die Erfüllung der Ausgleichsquote bestand aus gewonnener
Liquidität durch Eintreibung der offenen Forderungen. Durch die
Situation der Gesellschaft sind viele Kunden ihren
Zahlungsverpflichtungen nicht in dem sonst üblichen Ausmaß nachgekommen,
sodass in den letzten Monaten bereits über 1.200 Klagen durch CyberTron
eingebracht und über 1.000 Klagen vorbereitet wurden. Weitere Liquidität
sollte durch die Verwertung von Assets geschaffen werden. So konnten
Verträge sowie Vorverträge über den Verkauf von Vermittlungsstellen und
die Vermietung von Infrastruktur abgeschlossen werden, die über den
gesamten Ausgleichszeitraum für freie Liquidität sorgen sollten.
Aufgrund dieser Verträge hätten allerdings schon in den letzten Monaten
deutlich mehr Vermittlungsstellen an andere alternative
Telekommunikationsanbieter weitergegeben werden können, wenn die Telekom
Austria AG diesen Weitergabeprozess nicht durch administrative Hürden
behindert hätte.
In seit November 2002 andauernden Verhandlungen mit dem Finanzamt ist
jedoch heute die Entscheidung zu Ungunsten der CyberTron Telekom AG
getroffen worden. Nach einer Sonder-Betriebsprüfung Anfang März durch
das Finanzamt wurden zwar noch am 7. März EUR 2,4 Mio. dem Abgabenkonto
der Gesellschaft gutgeschrieben, jedoch wird eine Verwendung dieses
Betrages vom Finanzamt mit der Begründung auf das Recht zur Aufrechnung
mit Ausgleichsforderungen verweigert.
Im Rahmen der Verhandlungen mit Gläubigern ist es gelungen, gegenüber
den im Status des Ausgleichsantrags ausgewiesenen Verbindlichkeiten in
Höhe von EUR 82 Mio. die für den Ausgleich relevanten Verbindlichkeiten
um über EUR 50 Mio. zu reduzieren. Es war jedoch nicht möglich, alle
Großgläubiger von einer Forderungsrückstehung zugunsten der
Kleingläubiger zu überzeugen.
Dadurch ist die Erfüllung des Ausgleichs - wie im Ausgleichsvorschlag
vorgesehen - aus Sicht des Vorstandes der CyberTron Telekom AG nicht
möglich und führt unmittelbar dazu, dass der Antrag auf Erteilung der
Ausgleichsbestätigung zurückgezogen werden muss und gleichzeitig ein
Antrag auf Eröffnung des Anschlusskonkurses gestellt wird.
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