HEAD NV gibt ein unbedingtes Angebot zum Rückkauf ihrer Aktien bekannt
Head NV (VSX: HEAD; U.S. OTC: HEDYY.PK) ("Head"
oder "Gesellschaft"), ein weltweit führender Hersteller und Anbieter von
Sportartikeln, gab heute ein unbedingtes Angebot zum Rückkauf ihrer Aktien zu
einem Preis von EUR 1,60 pro Aktie bekannt.
Während des Angebotsprozesses zum bedingten Angebot haben viele Aktionäre ihr
Interesse am Verkauf ihrer Aktien bekundet und Head möchte weiterhin Aktien
kaufen. Da jedoch die benötigte Anzahl an Aktien von 19.214.042 nicht erreicht
wurde, legt Head ein unbedingtes Angebot zum Rückkauf ihrer Aktien zu einem
Preis von EUR 1,60 pro Aktie.
Einige Aktionäre, die mehr als zehn Millionen der ausstehenden Aktien der
Gesellschaft halten, haben erklärt, dieses unbedingte Angebot annehmen zu
wollen.
Das unbedingte Angebot beginnt am 31. März 2014 und ist bis einschließlich zum
17. April 2014, 17.00 Uhr CET gültig und wird von Head nicht verlängert oder
abgeändert. Die Depotbank wird die Annahmeerklärungen für das unbedingte
Angebot an die Zahl- und Einreichstelle spätestens bis 22. April 2014, 16.00
Uhr CET weiterleiten.
Die Zahlung des Kaufpreises durch die Zahl- und Einreichstelle an die
Verkäufer wird an folgenden Terminen stattfinden: 4. April 2014, 11. April
2014 und 24. April 2014. Alle Annahmeerklärungen für das unbedingte Angebot
werden am erstmöglichen Zahlungstermin nach Erhalt durch die Zahl- und
Einreichstelle ausbezahlt.
Head wird die Anzahl der erhaltenen Annahmeerklärungen am 2. April 2014, am 9.
April 2014 und am 17. April 2014 auf ihrer Web-Seite (
www.head.com)
veröffentlichen, wobei die endgültige Anzahl am 22. April 2014 veröffentlicht
wird.
Sollten kaufgegenständliche Aktien angeboten werden, wird sich die Anzahl von
Aktionären und die Anzahl von Aktien, die ansonsten möglicherweise öffentlich
gehandelt werden, reduzieren, was sich auf die Liquidität und den Marktwert
der nicht am Rückkauf beteiligten Aktien auswirken könnte. Zusätzlich könnte
die Gesellschaft Maßnahmen zur Beendigung der Notierung der Aktien an der
Wiener Börse in die Wege leiten, und jeder Aktionär, der sich entscheidet
jetzt nicht zu verkaufen, sollte wissen, dass es danach keine Handelsplattform
geben könnte, oder überhaupt irgendeine Verkaufsmöglichkeit in der Zukunft.
Weitere Maßnahmen können verschiedene rechtliche Umstrukturierungsschritte
sein, wie etwa Verschmelzungen, Abspaltungen, Ausgliederungen,
Aktienzusammenlegungen, Kapitalherabsetzungen, oder Betriebsverkäufe und deren
Liquidation, ohne dass diese Aktionäre die Gelegenheit haben dafür Geld oder
liquide Aktien zu erhalten. Die Aktionäre sollten auch die Möglichkeit eines
Squeeze-out Verfahrens nach holländischem Recht in Betracht ziehen, wonach der
Preis maßgeblich vom jetzt angebotenen Rückkaufpreis abweichen kann.
Der Rückkauf wird durch Zahlungsmittel-Reserven der Gesellschaft bedient.
Vollständige Details zum Angebot, einschließlich der Bestimmungen und
Konditionen, sind im Dokument "Unbedingtes Angebot zum Rückkauf von Aktien"
wiedergegeben, das auf unserer Web-Seite abgerufen werden kann. Alle in dieser
Presseinformation in Fettdruck hervorgehobenen Wörter haben die gleiche
Bedeutung wie im "Unbedingten Angebot zum Rückkauf von Aktien".
Diese Presseinformation dient ausschließlich zu Informationszwecken und ist
kein Angebot Aktien von Head NV zu kaufen.
Einschränkungen
Dieses unbedingte Angebot wird nicht in oder für solche Rechtsordnungen
gemacht, in denen dies rechtlich nicht erlaubt ist. Die Gesellschaft kann
nicht haftbar gemacht werden für Angebote von oder für Aktionäre aus
Rechtsordnungen, in denen die Legung dieses unbedingten Angebots nicht im
Einklang mit den Gesetzen oder Vorschriften dieser Rechtsordnung steht, oder
wo eine Registrierung oder Einreichung bei einer Aufsichtsbehörde erforderlich
wäre. Personen, die Unterlagen zu diesem unbedingten Angebot erhalten haben,
müssen die jeweils gültigen lokalen rechtlichen Einschränkungen beachten. Die
Nichteinhaltung rechtlicher Einschränkungen kann eine Verletzung anwendbarer
Gesetze und Vorschriften darstellen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei
Haftung für den Fall der Verletzung anwendbarer rechtlicher Einschränkungen.
Die Aktionäre werden aufgefordert, sich bei ihren unabhängigen Steuerberatern
über die möglichen steuerlichen Folgen der Annahme dieses unbedingten Angebots
zu erkundigen.