Sky Europe - Konkurs eröffnet - VKI informiert
Heute hat das zuständige Gericht in Bratislava das
Konkursverfahren über das Vermögen von Sky Europe eröffnet. Der VKI
zeigt Konsumenten, wie Sie Forderungen geltend machen können.
Das Verfahren hat die Geschäftszahl 6 R/1/2009 und es wurde Frau
Emilia Cerevku (Zamocka 20, 811 01 Bratislava) zur Masseverwalterin
bestellt.Gläubiger haben nunmehr 45 Tage Frist, Ihre Forderungen bei
Gericht anzumelden.
Forderungen, die bereits im Restrukturierungsverfahren angemeldet
waren, müssen erneut angemeldet werden. Forderungen die im
Restrukturierungsverfahren nicht angemeldet wurden, können nunmehr
doch auch noch angemeldet werden.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wird - im Auftrag des
BMASK - ab morgen früh auf der Web-Site
www.verbraucherrecht.at ein
Formular zur Anmeldung der Forderungen zum Gratis-Download
bereitstellen und Muster zum Ausfüllen anbieten.
Die Anmeldung der Forderungen kann - gemäß Art 42 § 2 der
EG-Verordnung No. 1346/2000 - in deutscher Sprache erfolgen. Es sind
keine Gerichtsgebühren zu entrichten.
Die Konsumenten, die keinen Zustellungsbevollmächtigten in der
Slowakei (zB Verwandte) nennen können, werden über die Web-Site
www.verbraucherrecht.at über den Fortgang des Verfahrens informiert
werden.
Der VKI hat keine Einschätzung, mit welcher Quote im
Konkursverfahren zu rechnen ist. "Daher sind wir bemüht, die
Anmeldung von Forderungen möglichst niederschwellig - an Zeit und
Kosten - zu organisieren, damit Konsumenten nicht noch weiteres Geld
durch aufwendige Vertretungen verlieren müssen," sagt Dr. Peter
Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. Man investiert die Zeit zum
Ausfüllen des Formulares und die Postgebühr für die Schreiben an
Gericht und Masseverwalterin. Vielleicht bekommt man aber einen Teil
seiner Forderungen ersetzt.
Der VKI weist aber darauf hin, dass man unbedingt auch das Angebot
der Kreditkarten-organisationen beachten soll, die geleisteten
Zahlungen zurückzuholen. Darauf besteht zwar gegenüber der
Kartenorganisation kein Rechtsanspruch, aber in Kulanz sollte da eine
Entschädigung zu 100% möglich sein. (Solange man jedoch keine
verbindliche Gutbuchung am Konto hat, kann man seine Forderung - zur
Vorsicht - trotzdem im Konkursverfahren anmelden.)