Grasser-Privatkonkurs: 35,6 Mio. an Forderungen, 23,1 Mio. anerkannt
Grasser wie erwartet nicht erschienen - BILD
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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Nach Beendigung der Tagsatzung - durchgehend neu
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Die erste Prüfungstagsatzung im
Privatkonkursverfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser
(FPÖ/dann ÖVP-nahe) ist Dienstagvormittag am Bezirksgericht in
Kitzbühel über die Bühne gegangen. Wie erwartet wurden dabei von
acht Gläubigern mehr als 35,6 Mio. Euro an Forderungen angemeldet.
23,1 Mio. Euro wurden letztlich vom Insolvenzverwalter anerkannt.
Grasser war - wie im Vorfeld angekündigt - nicht zu der mehr als
eineinhalbstündigen Verhandlung erschienen.
Hauptgläubigerin im Insolvenzverfahren gegen den früheren
Finanzminister (2000 bis 2007) ist die Republik Österreich. Zum
einen werden 12,9 Mio. Euro an Schadensersatz aus dem
Buwog-Strafverfahren begehrt. Zum anderen besteht eine
Steuerforderung der Finanz über 10,1 Mio. Euro. Diese Ansprüche
wurden vom Innsbrucker Insolvenzverwalter Herbert Matzunski allesamt
als berechtigt angesehen. Insgesamt 15 Forderungen waren in dem
Verfahren gegen den 57-jährigen früheren Spitzenpolitiker angemeldet
worden.
Bestritten wurde hingegen ein bedingter Anspruch bzw. eine
bedingte Forderung über knapp 12,5 Mio. Euro gegen Grasser, die dem
Vernehmen nach der ebenfalls im Buwog-Prozess verurteilte
Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics gestellt hatte. Damit hält sich
dieser den Weg des Regresses bei Grasser offen. Denn die idente
Forderung in der Höhe war ja bereits von der Republik angemeldet
worden. Das heißt: Sollte Grasser die Forderung nicht begleichen
können und dann eventuell Petrikovics "zum Handkuss" kommen, könnte
dieser wiederum einen Ersatzanspruch gegen Grasser stellen.
Spannend wird es vor allem bei der zweiten Prüfungstagsatzung
werden, deren Termin noch nicht feststeht. Denn dann soll über den
Zahlungsplanantrag Grasser abgestimmt bzw. entschieden werden. Der
Ex-Finanzminister hatte eine Entschuldung über eine Barquote von 3
Prozent innerhalb von zwei Wochen durch Mittel von "dritter Seite"
angeboten. An diesem Angebot änderte sich am Dienstag nichts.
Konten in Liechtenstein im Fokus
Bis dahin muss aber noch das komplette Vermögen Grasser verwertet
und der Insolvenzmasse zugeführt werden. Und: Insolvenzverwalter
Matzunski versucht noch Konten mit Guthaben in Liechtenstein zu
"knacken", die unter Umständen Grasser zuzurechnen seien. Eine
Auszahlung scheitert derzeit daran, dass ein gerichtliches
Verfügungsverbot über diese Konten ausgesprochen wurde. Dies hänge
mit einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wegen des
Verdachts der Geldwäsche zusammen. Jedenfalls sollen auf den Konten
mehrere hunderttausend Euro liegen.
Bisher konnte der Masseverwalter laut dem Gläubigerschutzverband
KSV1870 nur rund 200.000 Euro bei einbringen. 40.000 Euro stammten
aus der Auflösung einer Lebensversicherung, 25.000 Euro aus dem
Verkauf einer Uhr, mehr als 150.000 Euro aus der Aufhebung der
Beschlagnahme eines Bankguthabens.
Für den früheren Finanzminister und ehemaligen Kärntner
Landeshauptmannstellvertreter (1994 bis 1998) bestand keine Pflicht
zur Teilnahme an der nicht-öffentlichen Verhandlung. Grasser könne
"nichts beitragen", daher liege es in der Natur der Sache, dass der
Anwalt einen solchen Termin wahrnimmt, hatte sein Rechtsbeistand
Thomas Payer im Vorfeld gegenüber der APA erklärt. Grasser befindet
sich nach seiner rechtskräftigen Verurteilung im Buwog-Prozess und
einem siebenmonatigen Haftaufenthalt derzeit in elektronisch
überwachtem Hausarrest. Er geht einer Arbeit nach und ist bei einem
Unternehmen in Kitzbühel beschäftigt - seinem Wohnort seit vielen
Jahren.
ede/tpo
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