Privatkonkurs-Verhandlung gegen Grasser am 14. April in Kitzbühel
Am Bezirksgericht - Weit über 30 Mio. Euro an Forderungen
gestellt, Gläubigerschutzverband rechnet mit Anerkennung von
deutlich über 22 Mio. Euro - Lob für Grassers Verhalten im
Verfahren
Am 14. April könnte
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/dann ÖVP-nahe) seinen
ersten öffentlichen Auftritt nach der rechtskräftigen
Buwog-Verurteilung und dem Gefängnisaufenthalt haben. An dem Tag
findet am Bezirksgericht Kitzbühel die Prüfungstagssatzung in seinem
Privatkonkursverfahren statt, wie die APA erfuhr. Weit über 30 Mio.
Euro seien an Forderungen angemeldet worden, der
Gläubigerschutzverband KSV1870 erwartete, dass "deutlich über 22
Mio." anerkannt werden.Für Grasser besteht keine Pflicht zum Erscheinen zu der
nicht-öffentlichen Verhandlung vor dem Bezirksgericht. Er könnte
sich auch anwaltlich vertreten lassen. Seitens des KSV1870 rechnete
man aber eher damit, dass der Kärntner persönlich anwesend sein
werde. Der frühere Finanzminister hatte Anfang Jänner nach sieben
Monaten die Justizanstalt Innsbruck verlassen können und wurde in
den elektronisch überwachten Hausarrest überstellt, bekam also die
Fußfessel. Der 57-jährige Ex-Finanzminister (2000 bis 2007) und
frühere Landeshauptmannstellvertreter von Kärnten (1994 bis 1998)
lebt seit langem mit seiner Ehefrau, der Unternehmerin und
Swarovski-Millionenerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser, und der
gemeinsamen Tochter auf einem Anwesen in der Gamsstadt. Grasser geht
- wie für in Hausarrest befindliche Personen vorgeschrieben - einer
Beschäftigung nach und arbeitet derzeit laut APA-Informationen bei
einem Unternehmen in Kitzbühel.
Zehn Gläubiger mit Hauptgläubiger Republik
Grasser hatte Ende April 2025 Privatkonkurs beantragt bzw. einen
Antrag auf ein Schuldenregulierungsverfahren gestellt. Entschulden
wollte sich der Ex-Finanzminister über eine Barquote von 3 Prozent
innerhalb von zwei Wochen. Die für den August beantragte
Prüfungstagsatzung wurde dann kurzfristig abberaumt. Nun ist es am
14. April soweit. Zehn Gläubiger meldeten Forderungen gegen den
früheren Spitzenpolitiker an, sagte Klaus Schaller, Leiter des
KSV1870 in Tirol, zur APA. Der größte Gläubiger ist mit weitem
Abstand die Republik Österreich. Bisher war vor allem bekannt, dass
die Republik rund 12,7 Mio. Euro aufgrund von
Schadenersatzansprüchen aus dem Buwog-Verfahren geltend macht und
das Finanzamt 7,9 Mio. Euro an Steuerforderungen erhebt.
Insgesamt summierten sich die Forderungen - auch Steuerberater
und Anwälte machten solche gelten - auf weit über 30 Mio. Euro. Denn
auch eine im Buwog-Verfahren ebenfalls verurteilte Person meldete
einen bedingten Anspruch über knapp 12,5 Mio. Euro gegen Grasser an,
wie es bereits Ende Juli 2025 geheißen hatte. Es soll sich dabei um
den früheren Immofinanz-Chef Karl Petrikovics handeln. Damit hält
sich dieser den Weg des Regresses bei Grasser offen. Denn die idente
Forderung in der Höhe war ja bereits von der Republik angemeldet
worden. Das heißt: Sollte Grasser die Forderung nicht begleichen
können und dann eventuell Petrikovics "zum Handkuss" kommen, könnte
dieser wiederum einen Ersatzanspruch gegen Grasser stellen.
KSV1870-Leiter Schaller rechnete jedenfalls damit, dass nicht
sämtliche gestellte Forderungen anerkannt werden, sondern eben jene
"deutlich über 22 Mio."
Noch keine Abstimmung über Zahlungsplan
Am 14. April werde jedenfalls eine "reine Prüfungstagsatzung"
stattfinden - mit Prüfung der angemeldeten Forderungen. Hingegen
werde es nicht zu einer Abstimmung über einen Zahlungsplan kommen,
die Grasser beantragt bzw. angemeldet hatte, so Schaller. Der Grund:
Für einen solchen Schritt müsse zuvor sämtliches Vermögen verwertet
worden sein. Dies sei aber noch nicht der Fall. Denn:
Insolvenzverwalter Herbert Matzunski ortete ein solches laut
Schaller noch in einem Konto mit Guthaben in Liechtenstein. Dieses
sei aber von der Staatsanwaltschaft im Zuge eines
Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Geldwäsche
"beschlagnahmt" worden. Der Insolvenzverwalter versuche nun, dieses
Konto "freizubekommen." Vermutet werden dort offenbar einige
hunderttausend Euro. An bisherigem verwertbarem Vermögen bzw. Aktiva
wurden bei Grasser jedenfalls rund 200.000 Euro festgestellt, der
frühere Politiker hatte seine Aktiva ursprünglich mit 300.000 Euro
beziffert.
Grasser "sehr bemühter Schuldner" und "sehr kooperativ"
Indes gab es reichlich Lob für das Verhalten des ehemaligen
Finanzministers in seinem persönlichen Konkursverfahren. Grasser sei
"sehr kooperativ" und ein "sehr bemühter Schuldner", die
Zusammenarbeit mit ihm sei "sehr angenehm" und unkompliziert,
betonte Schaller auch unter Berufung auf Insolvenzverwalter
Matzunski. Man könne insgesamt von einem "unkomplizierten Verfahren"
sprechen.
Grasser war Ende März 2025 im Buwog-Verfahren wegen Untreue und
Geschenkannahme durch Beamte vom Obersten Gerichtshof (OGH)
rechtskräftig zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Zur
Hälfte des Strafausmaßes dürfte er bedingt entlassen werden. Der
zweite prominente, verurteilte Buwog-Angeklagte - der Ex-Lobbyist
und frühere FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger - wurde zu 3,5
Jahren Haft verurteilt. Auch der 66-jährige Tiroler befindet sich
derzeit in elektronisch überwachtem Hausarrest. In Haft war der
frühere langjährige Spitzenpolitiker nie. Meischberger hatte einen
Antrag auf Haftaufschub aus gesundheitlichen Gründen gestellt, war
damit aber letztlich abgeblitzt. Bis zu dieser endgültigen
Entscheidung vergingen mehrere Monate.
ede/sag
ISIN AT00BUWOG001 AT0000A21KS2
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