Defizitverfahren: Österreich darf mehr Schulden für Aufrüstung machen

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Defizitverfahren: Österreich darf mehr Schulden für Aufrüstung machen


Aktivierte EU-Ausweichklausel für Verteidigung ermöglicht sanktionsfreies Abweichen vom Budgetplan - Finanzminister Marterbauer bei Ratstreffen in Brüssel



--------------------------------------------------------------------- AKTUALISIERUNGS-HINWEIS Neu: neu aufgesetzt nach Aktivierung der Klausel. ---------------------------------------------------------------------

Die EU-Wirtschafts- und Finanzminister haben laut Angaben aus dem Rat bei ihrem Treffen am Dienstag in Brüssel die "nationale Ausweichklausel" für Verteidigungsausgaben für Österreich aktiviert. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) hatte dies im Dezember "zur Erhaltung von Budget-Spielräumen" beantragt. Die Klausel erlaubt, mehr Schulden für Aufrüstung zu machen, ohne dafür von der EU sanktioniert zu werden. Marterbauer betonte, dass Österreich beim Budget im Plan sei.

Österreich sei im Moment dabei, seine Verteidigungsausgaben sehr, sehr maßvoll auszuweiten, hatte der Finanzminister am Montag in Brüssel vor dem Eurogruppen-Treffen gesagt. Es gehe um ein paar hundert Millionen Euro pro Jahr. Die Aktivierung der Klausel bringe "etwas mehr Flexibilität, und die wollen wir uns einfach eröffnen", so Marterbauer. Dies sei aber nicht so zu interpretieren, dass "wir Schwierigkeiten hätten, die Fiskalkriterien zu erfüllen". Die Klausel gilt für einen Zeitraum von vier Jahren ab 2025 und bietet einen Spielraum von maximal 1,5 Prozent des BIP.

Die EU-Kommission hatte Österreich 2025 empfohlen, die Ausgaben für Verteidigung zu erhöhen. Die Ausweichklausel wurde im Rahmen der Reform der EU-Schuldenregeln geschaffen. Die EU hat sie im Vorjahr aktiviert, da Russlands andauernder Angriffskrieg gegen die Ukraine eine erhebliche Bedrohung für die europäische Sicherheit darstelle, und "höhere Produktionskapazitäten der europäischen Verteidigungsindustrie" und damit mehr und nachhaltige Investitionen der Mitgliedstaaten erforderlich seien. Diese höheren Ausgaben für Aufrüstung sollten aber nicht die Haushaltsstabilität gefährden oder Strafen auslösen.

fan/mri

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