Causa Wienwert - Diversion für Ex-ÖVP-Wien-Chef Mahrer gegen Zahlung
WKStA will sich nicht gegen Diversion aussprechen
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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Zur Gänze neu geschrieben.
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Richter Michael Radasztics gab dem Antrag von
Ex-ÖVP-Wien-Chef Karl Mahrer und seiner Frau auf Diversion gegen
Zahlung eines Geldbetrags in der Causa Wienwert statt. Das Ehepaar
Mahrer nahm die Entscheidung an. Ein Staatsanwalt der Wirtschafts-
und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sah in einer ersten kurzen
Stellungnahme keine Gründe, die gegen die diversionelle Erledigung
sprechen würden. Die WKStA werde sich nicht gegen die Diversion
aussprechen.
Der vorsitzende Richter begründete die Annahme der Diversion
anschließend. Einen Vergleich mit der schlussendlich aufgehobenen
Diversion des ÖVP-Politiker August Wöginger wies er klar ab. Im Fall
Mahrers gehe es nicht um Amtsmissbrauch oder Postenschacher. Weiters
gehe es auch nicht um öffentliche Gelder. Karl Mahrer sei zu dem
Zeitpunkt der Vorwürfe noch nicht in der Politik gewesen. Der
Richter verwies auch auf vorangegangene Diversionen in der
Wienwert-Causa. So hatten die FPÖ-Politiker Johann Gudenus und
Markus Tschank bereits im Ermittlungsverfahren die Vorwürfe per
Diversion beigelegt.
spo/sag/tpo/ivn
ISIN AT0000606306
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