VKI bekämpft nicht offengelegte Fondsprovisionen für Banken
Einigung mit Raiffeisen Bankengruppe nun auch für
Oberösterreich und Kärnten - Betroffene können sich bis 8.
April zu Sammelaktion anmelden und Ansprüche geltend machen
Der Verein für Konsumenteninformation stößt sich
seit längerem an bis Ende 2017 nicht offengelegten Fondsprovisionen
für Banken. Bezüglich dieser Bestandsprovisionen von
Kapitalgesellschaften für die Vermittlung von Fondsprodukten gebe es
nun auch mit der Raiffeisen Bankengruppe Oberösterreich und Kärnten
eine Einigung, so der VKI. Betroffene, denen bis 31. Dezember 2017
ein Fondsprodukt vermittelt wurde, können sich bis 8. April
kostenlos zu einer VKI-Sammelaktion anmelden.Vergangenen Oktober hatten die Verbraucherschützer eine
entsprechende Übereinkunft mit der Raiffeisenlandesbank
Niederösterreich-Wien (RLB-NÖ-Wien) bekanntgegeben, Anfang Dezember
folgten die Raiffeiseninstitute im Burgenland, in Tirol, der
Steiermark, in Salzburg und Vorarlberg.
Konkret geht es bei den außergerichtlichen Lösungen um
Provisionen, die die Banken für die Vermittlung von Fonds an ihre
Kundinnen und Kunden erhalten, aber nicht ausreichend offengelegt
haben. Betroffene können nun Geld zurückfordern, die Institute
werden anspruchsberechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmern der
Sammelaktion laut VKI "einen individuellen Rückerstattungsbetrag"
anbieten. Dafür ist es erforderlich, sich unter
www.vki.at/kick-back-2025 anzumelden.
kre/bel
WEB http://www.raiffeisen.at
ISIN AT0000815402
WEB http://www.ubm.at