Causa Buwog - Grasser bekommt Fußfessel Anfang Jänner
Muss über Weihnachten und Neujahr noch im Gefängnis bleiben
Der nach seiner Verurteilung im
Buwog-Prozess seit Anfang Juni in der Innsbrucker Justizanstalt
einsitzende Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/dann ÖVP-nahe)
wird über Weihnachten und den Jahreswechsel noch im Gefängnis
bleiben müssen. Mit Anfang Jänner wird der 56-Jährige dann eine
Fußfessel bekommen bzw. in den elektronisch überwachten Hausarrest
überwechseln dürfen, erfuhr die APA am Donnerstag aus sicherer
Quelle.Grassers Anwälte hatten bereits am 1. September einen
entsprechenden Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest
eingebracht. Zuletzt war der frühere Finanzminister (von 2000 bis
2007, Anm.) ebenfalls im September in die Schlagzeilen geraten, als
er wegen eines plötzlich aufgetretenen gesundheitlichen Problems
eine Notoperation in der Innsbrucker Klinik über sich ergehen hatte
lassen müssen. Grasser befand sich daraufhin mehrere Wochen im
Krankenhaus. Der gebürtige Kärntner lebt seit langem mit seiner
Ehefrau, der Unternehmerin und Swarovski-Millionenerbin Fiona
Pacifico Griffini-Grasser, und der gemeinsamen Tochter in Kitzbühel.
Grasser war Ende März im Buwog-Verfahren wegen Untreue und
Geschenkannahme durch Beamte vom Obersten Gerichtshof (OGH)
rechtskräftig zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Zur
Hälfte des Strafausmaßes dürfte er bedingt entlassen werden.
ede/bli/cgh
ISIN AT00BUWOG001 AT0000A21KS2
WEB http://www.buwog.at
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ISIN IE00BYTBXV33
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