Manner geht gegen FMA-Bescheid zu fehlerhafter Rechnungslegung vor
Manner soll Verpflichtung zur Aufstellung eines
Konzernabschlusses nicht nachgekommen sein
Der Süßwarenhersteller Manner legt Rechtsmittel
gegen den Bescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA) ein, wonach der
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2020 sowie der Halbjahresfinanzbericht
zum 30.06.2021 fehlerhaft seien. Man werde Beschwerde an das
Bundesverwaltungsgericht erheben, teilte das Unternehmen am
Donnerstag in einer Aussendung mit. Nach umfassender Prüfung des
Bescheids gehe man davon aus, dass die Erhebung eines Rechtsmittels
zielführend sei, hieß es zur Begründung.Laut Fehlerfeststellung der Österreichischen Prüfstelle für
Rechnungslegung, die zuletzt von der FMA bestätigt wurde, war Manner
der Verpflichtung gemäß§ 244 Abs. 2 Unternehmensgesetzbuch zur
Aufstellung eines Konzernabschlusses nicht nachgekommen.
tpo/sag
ISIN AT0000728209
WEB http://www.manner.at
http://www.fma.gv.at
ISIN GB0001411924
WEB https://www.skygroup.sky/corporate