FMA bestätigt Fehlerfeststellung bei Manner-Rechnungslegung
Geht um Jahresfinanzbericht 2020 und Halbjahresfinanzbericht
2021
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat laut der Josef
Manner & Comp. AG eine Fehlerfeststellung der Österreichischen
Prüfstelle für Rechnungslegung vom 09.05.2022 - noch nicht
rechtskräftig - bestätigt. Demnach ist der Jahresfinanzbericht zum
31.12.2020 sowie der Halbjahresfinanzbericht zum 30.06.2021 der
Josef Manner & Comp. fehlerhaft. Manner überlegt laut Mitteilung vom
Mittwochabend Rechtsmittel.Laut Fehlerfeststellung war Manner der Verpflichtung gemäß§ 244
Abs. 2 Unternehmensgesetzbuch zur Aufstellung eines
Konzernabschlusses nicht nachgekommen. Der Manner-Vorstand will den
FMA-Bescheid und die damit verbundenen Implikationen einer
detaillierten und umfassenden Prüfung unter Einbindung interner
Gremien und externer Berater zu unterziehen, teilte das Wiener
Unternehmen mit. Auf Basis dieser Analyse will der Vorstand der
Gesellschaft innerhalb der Beschwerdefrist entscheiden, ob ein
Rechtsmittel gegen den Bescheid erhoben wird.
phs
ISIN AT0000728209
WEB http://www.manner.at
http://www.fma.gv.at
ISIN DE0005140008
WEB https://www.deutsche-bank.de/index.htm