Deutsches Kartellamt untersagt Joint-Venture von Miba und Zollern
Durch Fusion der hydrodynamischen Gleitlageraktivitäten würde
wichtige Ausweichalternative wegfallen - Miba kündigt
Rechtsmittel an
Das deutsche Bundeskartellamt hat ein
geplantes Joint-Venture zur Fusion von Gleitlageraktivitäten
zwischen der österreichischen Miba und der deutschen Zollern-Gruppe
untersagt, teilten die Wettbewerbshüter am Donnerstag mit. Die
Untersagung ist noch nicht rechtskräftig. "Wir bedauern die
Entscheidung und werden Rechtsmittel einlegen", sagte Miba-Sprecher
Wolfgang Chmelir zur APA.Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt erklärte,
Gleitlager spielten im Maschinen-, Anlagen- und Motorenbau eine
zentrale Rolle. Die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit von
Motoren werde maßgeblich durch die Gleitlagertechnik bestimmt. Miba
und Zollern seien insbesondere bei Gleitlagern für Großmotoren, wie
sie etwa in Schiffen, Lokomotiven oder Stromaggregaten zur Anwendung
kommen, sehr stark aufgestellt. "Durch den Zusammenschluss würde für
die Abnehmer aus den entsprechenden Industriezweigen sowohl in
Deutschland als auch dem europäischen Ausland eine wichtige
Ausweichalternative bei der Beschaffung von Gleitlagern wegfallen.
Letztlich war das Vorhaben daher zu untersagen."
Die Unternehmen hatten geplant, ihre jeweiligen Aktivitäten im
Bereich hydrodynamische Gleitlager in einem Gemeinschaftsunternehmen
zusammenzuführen, an dem Miba mit 74,9 Prozent und Zollern mit 25,1
Prozent beteiligt sein sollte. Das Joint-Venture zwischen Miba und
der Zollern-BHW-Gruppe solle Teil der Miba-Bearing-Gruppe werden,
hatte es in einer Miba-Mitteilung von Ende Juni 2018 geheißen.
Zollern BHW erziele mit rund 600 Mitarbeitern einen Jahresumsatz von
rund 70 Mio. Euro und verfüge über zwei Produktionsstandorte in
Deutschland und ein Werk in Brasilien. Die Miba-Gruppe macht rund
888 Mio. Euro Umsatz und beschäftigt rund 7.400 Mitarbeiter.
Das Bundeskartellamt teilte heute weiter mit, die Ermittlungen
hätten ergeben, dass die beiden Unternehmen "die jeweils
wesentlichen Wettbewerber in einem bereits stark konzentrierten
Markt sind" und insbesondere über eine herausragende Stellung beim
Entwicklungs-Know-how und der angebotenen Bandbreite der vom
Zusammenschlussvorhaben primär betroffenen Gleitlager verfügten.
Schon jetzt sei für die Kunden ein Wechsel zu einem der wenigen
alternativen Anbieter aufwändig und kostenintensiv. Durch den
Zusammenschluss würde sich diese Situation weiter verschärfen, "da
mit Miba und Zollern zwei für die Kunden besonders enge Wettbewerber
zusammengehen würden." Berücksichtigt worden sei auch, dass ein
Markteintritt neuer Unternehmen in die Produktion der speziellen
Gleitlager unwahrscheinlich sei.
(Schluss) itz/itz
ISIN AT0000734835
WEB http://www.miba.com