IVA:Schlumberger-Aktionäre sollen bei Barabfindung Verfahren abwarten
Interessensverband für Anleger bereit, Ansprüche zu je 1,50
Euro je Nachbesserungsrecht anzukaufen - Ein Anwalt hat
kürzlich 0,85 Euro geboten
Der Interessensverband für Anleger (IVA) rät den
Aktionären des Sektherstellers Schlumberger, bezüglich der
Angemessenheit der Barabfindung das Ende des gerade laufenden
gerichtlichen Überprüfungsverfahrens abzuwarten. Als Alternative zu
den in der Öffentlichkeit kursierenden Kaufangeboten sei der IVA
bereit, die Ansprüche zu je 1,50 Euro je Nachbesserungsrecht
anzukaufen.Das geht aus einer Einschaltung im Amtsblatt der "Wiener Zeitung"
von Donnerstag hervor. Das Kaufangebot sei mit 31. Jänner 2018
befristet.
Beim Sekthersteller ist es im Sommer zu einem
Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) der privaten
Minderheitsaktionäre gekommen. Der IVA hatte damals die "wesentlich
zu niedrige Barabfindung" für die Vorzugsaktionäre von 18,50 Euro
kritisiert.
Kürzlich bot ein Wiener Anwalt 0,85 Euro pro Nachbesserungsrecht
der Vorzugsaktionäre. Wilhelm Rasinger vom Interessenverband für
Anleger hatte von einem solchen Verkauf abgeraten, da er mit einer
deutlich höheren Nachzahlung pro Vorzugsaktie rechnet.
Inhaber von Nachbesserungsrechten sollen sich bei Frau Wolfenegg
- judith.wolfenegg@iva.or.at - unter Angabe der Stückzahl melden,
rät der IVA am Donnerstag im Amtsblatt. Sie erhielten von ihr die
Informationen zur Abwicklung der Transaktion.
(Schluss) kan/itz
ISIN AT0000779061
WEB http://www.schlumberger.at