Rasinger kritisiert Miba-Abfindung für Streubesitz
Gutachter kamen auf Wert von 527 Euro - Kritische Aktionäre
erstritten 699 Euro plus pauschalen Kostenersatz
Der Kleinanlegerschützer Wilhelm Rasinger
kritisiert das Familienunternehmen Miba für dessen Umgang mit
Kleinanlegern nach dem Börsenabschied. Kritische Aktionäre, die sich
mit dem Angebot Mibas für ihren Streubesitz nicht zufriedengaben,
hätten nun eine unverhältnismäßig höhere Abfindung erhalten - das
lasse Zweifel an der ursprünglichen Bewertung aufkommen, meint
Rasinger.Das von der Familie Mitterbauer kontrollierte Unternehmen Miba,
das auf Autoteile spezialisiert ist, hat Ende 2015 den
Börsenabschied beschlossen. Auf Basis von drei Gutachten wurde ein
Unternehmenswert von 527 Euro je Aktie ermittelt, dem Streubesitz
wurden dann im Rahmen eines Gesellschafterausschlusses (Squeeze-out)
565 Euro angeboten. Etwa zwei Drittel nahmen an, aber andere gingen
in das Überprüfungsverfahren und erhalten nun von Miba 699 Euro plus
einen "extrem hohen" Kostenersatz, schreibt Rasinger in einer
Aussendung.
Rasinger, Präsident des Interessenverbandes für Anleger (IVA),
hatte die 565 Euro 2015 als "faires Angebot" bewertet, weil der von
Gutachtern erhobene Unternehmenswert spürbar erhöht worden war, wie
er am Sonntag im Gespräch mit der APA sagte. Er habe sich auf die
Bewertungen der Gutachter, einer davon gerichtlich bestellt,
verlassen.
Wenn aber nun Miba bereit sei, ein Drittel mehr zu zahlen, dann
stelle sich die Frage nach der Qualität der ursprünglichen
Gutachten, kritisiert Rasinger und behält sich vor, auch gegen die
Gutachter vorzugehen.
Dazu kommt ein ungewöhnlich hoher und pauschal ohne Belege
ausgezahlter Kostenersatz - Aktionäre mit 10.000 Aktien erhielten
100.000 Euro, so Rasinger. Da stelle sich die Frage, ob eine noch
höhere Abfindung verschleiert werde.
Unter den Aktionären, die in das Überprüfungsverfahren gegangen
sind, hätten sich Spezialisten aus Deutschland befunden, die auch in
der Endphase noch Aktien zugekauft hätten. Das seien Profis gewesen,
"die sich super auskennen und die Zahlen von Miba genauer
hinterfragt haben". Aber ihre Argumente seien wohl sehr stark
gewesen, sonst hätte Miba der spürbar höheren Zahlung nicht
zugestimmt, meint Rasinger. Miba habe sicher keine Geschenke
gemacht.
Der IVA verlangt nun, dass auch für jene rund zwei Drittel des
Streubesitzes, die das ursprüngliche niedrige Angebot von 565 Euro
angenommen haben, aus Gründen der Fairness und des Anstands eine
Nachbesserung vorgesehen wird. Rechtlich vorgeschrieben ist so eine
Nachbesserung allerdings nicht, räumt Rasinger ein.
Der Teilvergleich habe Miba inklusive Kostenersatz rund sechs
Mio. Euro gekostet, rechnet Rasinger vor. Die "Ersparnis" von Miba
aus der Differenz der ursprünglich gezahlten 565 Euro zu den jetzt
fälligen Beträgen belaufe sich auf eine Größenordnung von über 11
Mio. Euro. Zum Vergleich: Miba habe im Vorjahr 50 Millionen Euro
Dividende ausgeschüttet.
"Aus heutiger Sicht ist die Vorgangsweise der Verantwortlichen
bei MIBA unverständlich und nachteilig für die bisher gute
Reputation von MIBA als exzellent geführtes oberösterreichisches
Paradeunternehmen." Auf seine Nachfragen zu den unterschiedlichen
Bewertungen habe Miba "ausweichend" geantwortet, sagte Rasinger zur
APA. Miba beharre darauf, dass die 527 Euro angemessen gewesen
seien. Für die APA war am Sonntag zunächst bei Miba niemand
erreichbar.
(Schluss) tsk/cts
ISIN AT0000734835
WEB http://www.miba.com