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Rasinger kritisiert Miba-Abfindung für Streubesitz


Gutachter kamen auf Wert von 527 Euro - Kritische Aktionäre erstritten 699 Euro plus pauschalen Kostenersatz



Der Kleinanlegerschützer Wilhelm Rasinger kritisiert das Familienunternehmen Miba für dessen Umgang mit Kleinanlegern nach dem Börsenabschied. Kritische Aktionäre, die sich mit dem Angebot Mibas für ihren Streubesitz nicht zufriedengaben, hätten nun eine unverhältnismäßig höhere Abfindung erhalten - das lasse Zweifel an der ursprünglichen Bewertung aufkommen, meint Rasinger.
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Das von der Familie Mitterbauer kontrollierte Unternehmen Miba, das auf Autoteile spezialisiert ist, hat Ende 2015 den Börsenabschied beschlossen. Auf Basis von drei Gutachten wurde ein Unternehmenswert von 527 Euro je Aktie ermittelt, dem Streubesitz wurden dann im Rahmen eines Gesellschafterausschlusses (Squeeze-out) 565 Euro angeboten. Etwa zwei Drittel nahmen an, aber andere gingen in das Überprüfungsverfahren und erhalten nun von Miba 699 Euro plus einen "extrem hohen" Kostenersatz, schreibt Rasinger in einer Aussendung.

Rasinger, Präsident des Interessenverbandes für Anleger (IVA), hatte die 565 Euro 2015 als "faires Angebot" bewertet, weil der von Gutachtern erhobene Unternehmenswert spürbar erhöht worden war, wie er am Sonntag im Gespräch mit der APA sagte. Er habe sich auf die Bewertungen der Gutachter, einer davon gerichtlich bestellt, verlassen.

Wenn aber nun Miba bereit sei, ein Drittel mehr zu zahlen, dann stelle sich die Frage nach der Qualität der ursprünglichen Gutachten, kritisiert Rasinger und behält sich vor, auch gegen die Gutachter vorzugehen.

Dazu kommt ein ungewöhnlich hoher und pauschal ohne Belege ausgezahlter Kostenersatz - Aktionäre mit 10.000 Aktien erhielten 100.000 Euro, so Rasinger. Da stelle sich die Frage, ob eine noch höhere Abfindung verschleiert werde.

Unter den Aktionären, die in das Überprüfungsverfahren gegangen sind, hätten sich Spezialisten aus Deutschland befunden, die auch in der Endphase noch Aktien zugekauft hätten. Das seien Profis gewesen, "die sich super auskennen und die Zahlen von Miba genauer hinterfragt haben". Aber ihre Argumente seien wohl sehr stark gewesen, sonst hätte Miba der spürbar höheren Zahlung nicht zugestimmt, meint Rasinger. Miba habe sicher keine Geschenke gemacht.

Der IVA verlangt nun, dass auch für jene rund zwei Drittel des Streubesitzes, die das ursprüngliche niedrige Angebot von 565 Euro angenommen haben, aus Gründen der Fairness und des Anstands eine Nachbesserung vorgesehen wird. Rechtlich vorgeschrieben ist so eine Nachbesserung allerdings nicht, räumt Rasinger ein.

Der Teilvergleich habe Miba inklusive Kostenersatz rund sechs Mio. Euro gekostet, rechnet Rasinger vor. Die "Ersparnis" von Miba aus der Differenz der ursprünglich gezahlten 565 Euro zu den jetzt fälligen Beträgen belaufe sich auf eine Größenordnung von über 11 Mio. Euro. Zum Vergleich: Miba habe im Vorjahr 50 Millionen Euro Dividende ausgeschüttet.

"Aus heutiger Sicht ist die Vorgangsweise der Verantwortlichen bei MIBA unverständlich und nachteilig für die bisher gute Reputation von MIBA als exzellent geführtes oberösterreichisches Paradeunternehmen." Auf seine Nachfragen zu den unterschiedlichen Bewertungen habe Miba "ausweichend" geantwortet, sagte Rasinger zur APA. Miba beharre darauf, dass die 527 Euro angemessen gewesen seien. Für die APA war am Sonntag zunächst bei Miba niemand erreichbar.

(Schluss) tsk/cts

 ISIN  AT0000734835
 WEB   http://www.miba.com



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