Übernahmekommission zu conwert: 2015 wäre Pflichtoffert nötig gewesen
Bescheid ergangen, Rekurs beim OGH möglich
Bei der börsennotierten Immobilienfirma conwert ist
nun ein Bescheid der Übernahmekommission eingelangt. Die Behörde kam
zum Schluss, dass die conwert-Hauptaktionäre im Jahr 2015 die
Pflicht für ein Übernahmeangebot an die restlichen conwert-Aktionäre
verletzt haben.Die Übernahmekommission hatte geprüft, ob Adler Real Estate,
MountainPeak Trading Limited, Cevdet Caner, Westgrund AG und Petrus
Advisers Ltd gemeinsam agiert haben.
Diesen Verdacht hatte die Kommission heuer im Frühjahr geäußert
und ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet. Nun ist der Bescheid dazu
da. Die Übernahmekommission ist darin der Auffassung, dass diese
Gesellschaften "als gemeinsam vorgehende Rechtsträger" im Sinne des
Übernahmegesetzes zu qualifizieren seien, am 29. September 2015 eine
kontrollierende Beteiligung an conwert erlangt hätten "und in der
Folge ein Pflichtangebot 2015 zu Unrecht nicht gestellt haben", wie
dies die Behörde heute ausdrückte.
Für die conwert läuft zur Zeit eine ganz anderes
Übernahmeverfahren: Deutschlands größter Wohnungskonzern Vonovia hat
ein Angebot für bis 2,7 Mrd. Euro (einschließlich Schulden) gelegt.
Der Deal kommt nur zustande, wenn Vonovia mehr als 50 Prozent der
conwert bekommt - die Frist läuft bis 19. Dezember. Adler, die gut
27 Prozent besitzt, hat bereits eine Annahme angekündigt.
Was den jetzt vorliegenden Bescheid der Übernahmekommission
betrifft, so geht conwert "aktuell davon aus, dass der Bescheid
keine Auswirkungen auf die Durchführung des laufenden freiwilligen
Übernahmeangebots der Vonovia SE auf Kontrollerlangung bei conwert
haben wird".
Der Bescheid sei nicht rechtskräftig und ein Rekurs an den
Obersten Gerichtshof (OGH) zulässig, wie conwert am Nachmittag
schrieb.
(Schluss) rf/sp
ISIN AT0000697750
WEB http://www.conwert.at