CLC - CLC-Hauptversammlung beschließt neue Bedingungen für Wandelanleihe-Inhaber

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Hauptversammlung beschließt neue Bedingungen für Wandelanleihe-Inhaber

Die ao Hauptversammlung der CLC hat eine Abänderung der Bedingungen für die ausgegebene Wandelschuldverschreibung in Höhe von EUR 6,7 Mio. beschlossen. Demzufolge sind die Wandelanleihe-Inhaber befristet bis zum 31.01.2003 berechtigt, die Schuldverschreibungen in Stückaktien der CLC AG umzutauschen. Laut Abänderung berechtigt jede Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von je EUR 17.200 zur Wandlung in 10.000 Stückaktien, wonach sich ein Wandlungswert von EUR 1,72 je Aktie ergibt. Dadurch ist eine Verbesserung der Eigenkapitalbasis möglich. Wie der Vorstand der CLC hinsichtlich Meldung gemäß § 83 AktG ausführte, wird sich der voraussichtliche Verlust der CLC für 2002 auf rund EUR 25 Mio. belaufen. Ein Großteil davon entfällt auf Wertberichtigungen, allein die Beteiligung an der deutschen Camelot ist mit rund EUR 11 Mio. wertzuberichtigen. CLC CFO Mag. Michael Lielacher kündigte an, dass in den kommenden Monaten eine Ausgliederung des profitablen Auskunftgeschäfts 118899.Alles Auskunft in eine eigene AG geprüft und allenfalls durchgeführt wird. In diesem Fall wäre möglich, dass CLC-Aktionäre zusätzlich aliquot Aktien an der neuen AG erhalten könnten. Die Aktivitäten der CLC-Gruppe in den CEE-Ländern sollen verstärkt und auf weitere Länder ausgedehnt werden. Weiters wurde von der HV eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals von EUR 10.084.429 um EUR 3.895.349 genehmigt. Diese Erhöhung darf soweit durchgeführt werden, wie vom Umtauschrecht der Wandelanleihe-Gläubiger Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand wurde ermächtigt, bis längstens 12.01.2008 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates um höchstens EUR 5.042.214 auf bis zu EUR 15.126.643,00 zu erhöhen. Hiebei kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht ausgeschlossen werden, wenn das Grundkapital für eine Mitarbeiterbeteiligung, einen Aktienoptionsplan, zur Beteiligung eines strategischen Partners oder im Zuge von Sanierungsmaßnahmen erhöht wird. Der bisherige Aufsichtsrat der CLC AG legte nach der heutigen HV seine Funktion zurück. Der neue Aufsichtsrat setzt sich aus Bettina Schragl, Vorsitzende Geschäftsleitung BLUeBULL AG, Michael Hörandl, Geschäftsführer BLUeBULL Capital Markets Consulting GmbH, sowie Dr. Christoph Rohrmoser, Finanzvorstand BLUeBULL AG, zusammen.




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