Wiener Bim-Auftrag - Verwaltungsgericht erörterte Siemens-Einspruch

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Wiener Bim-Auftrag - Verwaltungsgericht erörterte Siemens-Einspruch


Unterlegenes Unternehmen zweifelt an Barrierefreiheit des Siegermodells von Bombardier - Verhandlung noch am Laufen



Das Verwaltungsgericht hat sich am Donnerstag mit dem 562 Mio. Euro schweren Straßenbahn-Großauftrag der Wiener Linien befasst. Der Zuschlag erging an Bombardier, Konkurrent Siemens meldete rechtlichen Einspruch an. Als einer der wesentlichen Aspekte wurde vorerst u.a. die Frage der Barrierefreiheit erörtert. Die Verhandlung war gegen Mittag noch am Laufen.

Kurz zum Hintergrund: Die Wiener Linien hatten Bombardier Anfang Dezember 2014 den Zuschlag über gut 150 neue Niederflurstraßenbahnen erteilt. Siemens hatte sich mit einem weiterentwickelten Modell des ULF - also jenes Zuges, der bereits in Wien unterwegs ist - ebenfalls beworben, ging aber leer aus. Das wollte das Unternehmen nicht hinnehmen und kündigte an, Einspruch gegen die Auftragserteilung zu erheben und damit eine Neuausschreibung zu erzwingen.

Der Dreiersenat unter Vorsitz von Richterin Marion Lettner musste sich heute mit jeder Menge technischer Details und Normen beschäftigen. Am Vormittag ging es vorrangig um das Thema Barrierefreiheit, das Berichterstatter Albert Oppel als "zentralen Punkt der Beschwerde" bezeichnete. Die Siemens-Anwälte meldeten gegenüber dem Senat Zweifel an, ob das "Flexity"-Modell von Bombardier die Ausschreibungskriterien der Wiener Linien überhaupt erfüllt bzw. ob die eingereichten Fahrzeugpläne technisch umgesetzt werden können.

Konkret geht es um Niveauunterschiede zwischen der Einstiegshöhe und dem Boden im Inneren des Fahrzeugs. Diese Rampen dürfen im Hinblick etwa auf Rollstuhlfahrer nicht zu steil sein. "Unsere Experten sind skeptisch, dass das, was von der Gegenseite angeboten wurde, auch realisierbar ist", so Siemens-Sprecher Walter Sattlberger zur APA. Kritisch beäugt man bei Siemens auch die Ausgestaltung der Rollstuhlplätze. Von Anwaltsseite wollte man dazu mit Verweis auf ein noch laufendes und dazu hochsensibles Verfahren vorerst keine Stellungnahme abgeben.

Das Richtertrio ließ sich daraufhin die Machbarkeit der "Flexity"-Pläne von Bombardier-Vertretern erklären - allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit, um Betriebsgeheimnisse wahren zu können. Oppel bezeichnete die Ausführungen im Anschluss gegenüber allen wieder im Gerichtssaal Anwesenden als "nachvollziehbar und argumentierbar".

Bombardier-Sprecherin Karin Schwarz versicherte gegenüber der APA, dass man die Ausschreibungskriterien der Wiener Linien "zu 100 Prozent erfüllt" habe und die Wiener "Flexity"-Variante "zu 100 Prozent umsetzbar" sei.

Wiener-Linien-Sprecher Dominik Gries wies darauf hin, dass ein barrierefreies Fahrzeug ausgeschrieben worden sei: "Beide Angebote wurden unter Hinzuziehung von externen Experten intensiv geprüft - auch auf ihre Plausibilität."

Ob die Verhandlung mit dem heutigen Termin bereits zu Ende geführt werden kann, war zu Mittag noch nicht absehbar. Sollte es eine Entscheidung geben, steht zudem noch nicht fest, ob diese bereits unmittelbar danach auch bekanntgegeben wird, da das Ergebnis der Beratungen des Senats mündlich oder - zu einem späteren Zeitpunkt - schriftlich verkündet werden können.

(Forts.) rie/mac/kre

ISIN DE0007236101 CA0977512007 WEB http://www.siemens.com http://www.bombardier.com/

 ISIN  DE000TUAG000
 WEB   http://www.tui-group.com/de




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