Bankenkrise - ÖBV: Vertrauensverlust nach Hypo-Sondergesetz

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ÖBV: Vertrauensverlust nach Hypo-Sondergesetz



Bezugnehmend auf den heutigen Artikel im profil mit dem Titel "Möglichst unmöglich" möchte die Österreichische Beamtenversicherung klarstellen, dass Veranlagungsentscheidungen stets verantwortungsvoll getroffen wurden und werden. Hypo-Darlehen mit Landeshaftung galten zu jedem Zeitpunkt als zuverlässige mündelsichere Papiere und wurden niemals als spekulativ eingestuft. Das Volumen des Darlehens von 7 Millionen Euro ist zur Gänze dem Deckungsstock der klassischen Lebensversicherung gewidmet. Dieser wird als Sondervermögen treuhändig für die Versicherten verwaltet. Das Hypo-Sondergesetz trifft daher die Versicherungsnehmer -wenngleich in geringem Ausmaß - direkt und unmittelbar. Im Fall der ÖBV sind dies jedoch nicht anonyme Aktionäre oder Millionäre, sondern rund 250.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ganz Österreich, die sich dennoch nicht um die Werthaltigkeit ihrer Lebensversicherung sorgen müssen.

Seit ihrer Gründung im Jahre 1895 achtet die ÖBV als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) auf Seriosität, Stabilität und Sicherheit und ist mit dieser Strategie überaus erfolgreich. Riskante Veranlagungsexperimente gibt es bei der ÖBV nicht, denn es werden ausschließlich die Interessen ihrer Mitglieder verfolgt. Oberste Prämisse der ÖBV ist seit jeher eine verantwortungsvolle und umsichtige Veranlagung der Gelder ihrer Mitglieder. Darüber und über die weitere Vorgehensweise in der Causa Hypo-Sondergesetz wird die ÖBV auch im Rahmen der morgigen Versammlung der Mitgliedervertreter informieren.

"Die Versicherungswirtschaft ist einer der bedeutendsten Gläubiger der öffentlichen Hand. Rund ein Fünftel des Vermögens der gesamten Versicherungswirtschaft ist in deren Schuldverschreibungen veranlagt. Das Agieren des Finanzministers bedeutet aber einen schwerwiegenden Vertrauensverlust, auf Haftungen eines Bundeslandes können wir uns damit nicht mehr verlassen", so die Vorstände Mag. Josef Trawöger und Dr. Karl Heinz Setinek. Und sie ergänzen: "Das Hypo-Sondergesetz betrifft wieder nur die Steuerzahler und dieses Mal gleich doppelt, nämlich auch als Lebensversicherungsnehmer."

Nachhaltigkeit seit 119 Jahren

Die ÖBV achtet als eigenständiger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit seit 119 Jahren mit nachhaltigem Erfolg auf Seriosität, Stabilität, Sicherheit und Servicequalität. Als Solidargemeinschaft, bei der Kunden von Lebens- und Unfallversicherungen Mitglieder und gleichzeitig "Eigentümer" der ÖBV sind, befindet sich das Unternehmen in österreichischer Hand.




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