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EU-Kommission will mehr Rechte für Aktionäre
EU-Ausschuss des Bundesrats diskutiert Vorschlag und überlegt Mitteilung an Kommission
 Zweites beherrschendes Thema im heutigen EU-Ausschuss desÂ
Bundesrats war der Vorschlag der EU-Kommission, die TeilnahmerechteÂ
von Aktionären börsenotierter Gesellschaften auszubauen. DerÂ
Vorschlag wurde grundsätzlich positiv aufgenommen, dennoch gab esÂ
Kritik zu einzelnen Details. Man kam darin überein, die MaterieÂ
nochmals auf die Tagesordnung des Ausschusses zu setzen und etwa eineÂ
Mitteilung dazu an die Kommission auszuarbeiten.Â
Der Vorschlag der EU-Kommission
Wie der zuständige Beamte des Justizministeriums gegenüber denÂ
Ausschussmitgliedern ausführte, gliedert sich der Vorschlag in dreiÂ
wesentliche Punkte. Einerseits soll die Kommunikation zwischenÂ
Gesellschaft und Aktionären verbessert werden, indem die Banken anÂ
den Informationsübermittlungen von den Gesellschaften an dieÂ
Aktionäre und umgekehrt mitwirken. Die Kommission begründet denÂ
Vorstoß damit, dass börsenotierte Gesellschaften nur einen Teil ihrerÂ
Aktionäre kennen, weil diese die Depots bei Banken im In- und AuslandÂ
halten.Â
Darüber hinaus ist es ein Anliegen der Kommission, die Transparenz zuÂ
erhöhen. Das betrifft insbesondere institutionelle Anleger, wie zumÂ
Beispiel Pensionskassen und Vermögensverwalter, die einenÂ
signifikanten Anteil des Aktienkapitals halten und Kapital vonÂ
kleineren Anlegern bündeln. Ähnliches gilt für Berater, dieÂ
Aktionären Ratschläge erteilen, wie sie ihr Stimmrecht ausübenÂ
sollen. Bei Umsetzung des vorliegenden Entwurfs würdenÂ
institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Berater zu mehrÂ
Transparenz verpflichtet werden, etwa durch Offenlegung derÂ
Anlagestrategie.Â
Ein weiterer Punkt betrifft die Anhebung der Transparenz und dieÂ
Mitwirkungsmöglichkeiten von Aktionären hinsichtlich derÂ
Vorstandsvergütungen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist vorgesehen,Â
dass die Hauptversammlung eine generelle VergütungspolitikÂ
beschließt, die grundsätzliche Festlegungen für dieÂ
Vorstandsvergütungen enthält. Zudem sollen die Gesellschaften dazuÂ
verpflichtet werden, einen eigenen Vergütungsbericht zu erstellen, inÂ
dem die tatsächlich gewährten Gehälter detailliert offenzulegen sind.Â
Um der Gefahr zu begegnen, dass Transaktionen zwischen einerÂ
Gesellschaft und dieser nahenstehenden Unternehmen oder Personen zuÂ
schlechten Konditionen abgeschlossen werden, schlägt die KommissionÂ
vor, bei börsenotierten Gesellschaften die Marktüblichkeit derÂ
Transaktionen ab einem bestimmten Geschäftsvolumen (1% des Vermögens)Â
durch einen Sachverständigen bestätigen zu lassen. Ab 5% desÂ
Vermögens soll eine solche Transaktion der vorherigen GenehmigungÂ
durch die Hauptversammlung bedürfen.Â
Positive Bewertung mit wesentlichen Einschränkungen
Der Kommissionsvorschlag würde die Verantwortung des AufsichtsratsÂ
schwächen, so die Bedenken des Justizministeriums. Auch zeigte sichÂ
der Ressortvertreter skeptisch hinsichtlich der angedachtenÂ
Regelungen über die Vorstandsvergütungen und wies auf dieÂ
diesbezüglichen Besonderheiten des österreichischen Aktienrechts hin.Â
Auch der Experte der Arbeiterkammer ist mit dem von der KommissionÂ
präsentierten Vorschlag weniger glücklich. Die KommissionÂ
konzentriere sich bei der Unternehmensentwicklung und -kontrolle vorÂ
allem auf die Aktionäre, kritisierte er, dem Wohl des UnternehmensÂ
unter Berücksichtigung sowohl der Aktionäre als auch derÂ
Beschäftigten und der Öffentlichkeit werde jedoch zu wenig BeachtungÂ
geschenkt. Was die Einbindung der Depotbanken zur Verbesserung derÂ
Kommunikation betrifft, so befürchtete er zu viel Bürokratie undÂ
meinte, die Kommission lasse hier zu wenig Augenmaß walten. SchonÂ
jetzt würden börsenotierte Unternehmen über das InternetÂ
kommunizieren. Mehr Transparenz sei zwar positiv, solange sie aberÂ
nicht verbindlich vorgeschrieben ist, sei die Bestimmung jedoch nurÂ
wenig zielführend. Seitens der Arbeiterkammer hält man es auch fürÂ
den falschen Zugang, die Frage der Vergütungen verstärkt an dieÂ
Hauptversammlung zu übertragen. Das sollte weiter der AufsichtsratÂ
machen, betonte der AK-Experte und forderte gleichzeitig dieÂ
Festlegung von Kriterien ein. Es könne nicht sein, FinanzinvestorenÂ
über die Höhe der Gehälter entscheiden zu lassen und sie damit zumÂ
Gewissen der europäischen Wirtschaft zu machen, formulierte er.Â
Diese Anmerkungen veranlassten Bundesrat Stefan Schennach (S/W)Â
vorzuschlagen, trotz positiver Bewertung des Vorschlags über dieÂ
angesprochenen Punkte in einen politischen Dialog einzutreten. ErÂ
begrüßte aber, dass mit dem Entwurf auf EU-Ebene Neuland betretenÂ
werde und die Kommission für mehr Transparenz und Mitsprache derÂ
Aktionäre sorgen wolle. Der Kommission gehe es um eine verbesserteÂ
Unternehmensführung, gab Schennach zu bedenken und meinte in HinblickÂ
auf eine Wortmeldung der BundesrätInnen Sonja Zwazl (V/N) und FranzÂ
Perhab (V/St), es sei selbstverständlich, dass man hinsichtlich derÂ
Risikominimierung noch eine Balance finden müsse. Perhab hält esÂ
nicht für praktikabel, bei jeder Kleinigkeit eine außerordentlicheÂ
Hauptversammlung einberufen zu müssen. Auch Zwazl wies in diesemÂ
Zusammenhang auf die drohende zusätzliche Kostenbelastung für dieÂ
Unternehmen hin.Â
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