Über die Einhaltung der EU-Fiskalregeln in Österreich

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Über die Einhaltung der EU-Fiskalregeln in Österreich



Der aktuelle Bericht des Fiskalrates evaluiert das Stabilitätsprogramm der Bundesregierung (Stand: April 2014) für die Jahre 2013 bis 2018. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Überwachung der Einhaltung der mehrdimensionalen EU-Fiskalregeln für den Gesamtstaat (Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger laut Europ. System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen).

Die österreichische Wirtschaft hat sich aus der tiefen internationalen Finanzkrise rascher erholt als jene der Eurozone insgesamt. Das reale BIP lag 2013 bereits wieder leicht über dem Niveau von 2008, das strukturelle Budgetdefizit verringert sich und Preisstabilität ist gegeben. Die Beschäftigung nimmt zu, gleichzeitig steigt die Arbeitslosigkeit abermals. Allerdings leidet die Wirtschaft unter einer Unterauslastung. Der Leistungsbilanzüberschuss dürfte 3,3% des BIP im Jahr 2014 betragen(WIFO-Prognose, März 2014).

Aus Sicht des Fiskalrates, sollte Mitte 2014 das Verfahren für Österreich wegen eines übermäßigen Defizits (ÜD-Verfahren) eingestellt werden. Dies auch dann, wenn unter Berücksichtigung der Restrukturierung der Hypo Alpe-Adria-Bank in Form einer Abbaugesellschaft die Defizitobergrenze von 3% des BIP vorübergehend überschritten würde. Wenngleich sich die Budgetsituation in Österreich im internationalen Vergleich durch eine niedrige Defizitquote auszeichnet (2013: -1,5% des BIP), erfüllt der im Stabilitätsprogramm festgelegte Budgetpfad Österreichs ab dem Jahr 2014 bis 2018 nicht alle EU-Vorgaben. Der strukturelle Anpassungspfad des Budgets und die Ausgabenzuwächse gemäß Ausgabenregel zeigen Konsolidierungsanstrengungen, die - unter den angenommenen ökonomischen Rahmenbedingungen - ambitionierter sein müssten. Das mittelfristige Budgetziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts soll Österreich laut aktuellem Stabilitätsprogramm erst im Jahr 2016 erreichen. Dadurch sinkt das strukturelle Budgetdefizit laut Stabilitätsprogramm geringer als im Anpassungspfad vorgegeben. Zwischenzeitlich hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen angekündigt, die sicherstellen sollen, dass es zu keiner signifikanten Abweichung vom strukturellen Anpassungspfad kommt.* 

Für die nachhaltige Einhaltung eines ausgeglichenen Haushalts sind aus Sicht des Fiskalrates Strukturreformen mit Veränderung der Aufgabenverteilung und die Einrichtung von klaren Schnittstellen zwischen den Gebietskörperschaften (unter anderem beim Gesundheitswesen, bei der Pflege, dem Förderwesen oder bei der Bildung) ausständig. 

Die Europäische Kommission (EK) kam im November 2013 zu dem Schluss, dass die von Österreich vorgelegte Haushaltsplanung weitgehend den Vorgaben entspricht. Nach Ansicht der Kommission sollte Österreich aber das strukturelle, mittelfristige Budgetziel bereits bis zum Jahr 2015 erreichen. 

*Bei einer "erheblichen Abweichung" des strukturellen Budgetpfads vom angegebenen Anpassungspfad würde der "Frühwarnmechanismus" mit EU-Empfehlungen und einem verbindlichen Zeitplan für Korrekturmaßnahmen ausgelöst werden.




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