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Flick Privatstiftung meldet Rechtsmittel nach Urteil im
Hypo-Vorzugsaktien II-Prozess an
Vorzugsaktieninvestment stellt sich für Stiftung nach
wie vor als marktübliches Risikoinvestment dar - keine
objektive Klärung des Sachverhalts durch das Gericht
Die Flick Privatstiftung ist heute
vor dem Landesgericht Klagenfurt im Verfahren rund um
Hypo-Vorzugsaktieninvestments zu einer Geldbuße in Höhe von
600.000 Euro - das entspricht in etwa der Hälfte des maximalen
Strafmaßes - verurteilt worden. Als mildernd wurde
insbesondere die aktive Kooperationsbereitschaft der Stiftung
zur Aufklärung des Sachverhalts genannt. Das Urteil ist nicht
rechtskräftig. Die Flick Privatstiftung wird nun die
schriftliche Urteilsbegründung abwarten und diese im Detail
analysieren. Da allerdings aus Sicht der Stiftung jedenfalls
keine objektive Klärung des Sachverhalts durch das Gericht
stattgefunden hat, wurden bereits Rechtsmittel angemeldet. Das
Vorzugsaktieninvestment stellt sich für die Stiftung nach wie
vor als marktübliches Risikoinvestment dar.
Darstellung des Hintergrunds:
Die Flick Privatstiftung erwarb im Mai und Juni 2007 von
der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG (HLH) Vorzugsaktien
der Hypo Alpe-Adria-Leasing Holding AG. Als Bedingung für den
Erwerb der Vorzugsaktien verlangte die Hypo Alpe-Adria-Bank
International AG eine Call-Option, um die Vorzugsaktien zu
einem späteren Zeitpunkt (beginnend ab 2009) zum Nennbetrag
wieder zurückerwerben zu können. An einer Wertsteigerung der
Vorzugsaktien konnte die Flick Privatstiftung sohin nicht
partizipieren (da im Wertsteigerungsfall mit der Ausübung der
Call-Option zu rechnen war). Da die Vorzugsaktien nicht
börsennotiert waren und sich sohin eine spätere Verwertung
der Vorzugsaktien als unrealistisch darstellte, wurde eine
Put-Option mit der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG
vereinbart. Diese erlaubte es der Flick Privatstiftung, die
Vorzugsaktien zum Nennbetrag an die Hypo Alpe-Adria-Bank
International AG zurückzuverkaufen. Die von der Hypo
Alpe-Adria-Leasing Holding AG vor dem Erwerb durch die Flick
Privatstiftung an die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG
ausgegebenen Vorzugsaktien sahen eine Höchstdividende in Höhe
von 6% bzw. 6,25% (je nach Tranche) vor. Die Flick
Privatstiftung trug das Ausfallsrisiko der Hypo
Alpe-Adria-Leasing Holding AG bzw. der Hypo Alpe-Adria-Bank
International AG; in einem Insolvenzfall bestand somit das
Risiko bis zum Totalverlust des Investments. Das
Risikoinvestment wurde Anfang 2009 durch Ausübung der
Call-Option der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG
glattgestellt. Das gesamte Investment hat sich aus Sicht der
Flick Privatstiftung stets als ein marktübliches
Risikoinvestment in die Hypo Alpe-Adria Gruppe mit einer
risikoadäquaten Rendite dargestellt.
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