Lansky zu Duchatczek-Anklage: Staatsanwaltschaft schießt ins Blaue

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Lansky zu Duchatczek-Anklage: Staatsanwaltschaft schießt ins Blaue


Anklage enthält keinen einzigen Beweis gegen den Vizegouverneur

 "Die Staatsanwaltschaft schießt ins Blaue. Die gesamte Anklageschrift enthält keinen einzigen Beweis, der Vizegouverneur Dr. Wolfgang Duchatczek belasten würde", zeigt sich Rechtsanwalt Dr. Gabriel Lansky, der den Vizegouverneur der Österreichischen Nationalbank in dieser Angelegenheit vertritt, sehr verwundert über diese "überschießende Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft." Dem OEBS-Aufsichtsratsvorsitzenden Duchatczek und anderen werden im Zusammenhang mit der OEBS-Causa Delikte wie Bestechung ausländischer Amtsträger, Untreue, und Missinformation des Aufsichtsrats vorgeworfen. "Diese Vorwürfe entbehren jeder Grundlage, der Herr Vizegouverneur hat sich nichts zu Schulden kommen lassen", stellt Lansky klar.

Im Gegenteil: Es war der Vizegouverneur selbst, der jene Sonderprüfungen einleitete, in deren Rahmen die Unstimmigkeiten ans Licht kamen und der daraufhin die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattete. "Die Staatsanwaltschaft spricht von Bestechung, weiß aber nicht einmal konkret, an wen etwaige Bestechungsgelder geflossen sein sollen. Ein entsprechender Beweisantrag meiner Kanzlei wurde abgelehnt", so Lansky, der die Anklage gegen Duchatczek als "Farce" bezeichnet. Das einzige "Indiz", auf das sich der Staatsanwalt stützt, ist eine Aussage des mutmaßlichen Hauptangeklagten - dieser wäre "davon ausgegangen, dass Duchatczek Bescheid wusste".

"Eine reine Schutzbehauptung, die sich schon dadurch selbst disqualifiziert, dass sie von jenem Hauptangeklagten stammt, der nach Aufkommen der Unstimmigkeiten auf Betreiben Duchatczeks entlassen werden musste", so Lansky. Bis auf diese eine Aussage eines Beschuldigten, der dem Vizegouverneur nicht einmal direkt Mitwisserschaft vorwirft, sondern eben nur "davon ausgeht, dass er Bescheid gewusst hätte", liegt nichts gegen Dr. Wolfgang Duchatczek vor. 

"Die gesamte Anklage gegen Dr. Duchatzcek ist auf Sand gebaut. Zudem hat die Staatsanwaltschaft wichtige Entlastungsbeweise links liegen gelassen - wie zum Beispiel das Faktum, dass der Aufsichtsrat, dem Duchatczek vorsaß, von der Geschäftsführung in dieser Angelegenheit nachweislich nicht bzw. falsch informiert worden war. Mein Mandant und ich gehen von einem Freispruch aus, denn nach objektiver Betrachtung der Faktenlage ist klar, dass Dr. Duchatczek unschuldig ist und das Verfahren schon längst hätte eingestellt werden müssen", so Lansky abschließend.




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