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Industrie: Arbeitszeitflexibilisierung bedeutet Standortsicherung
IV begrüßt Mitterlehner-Vorstoß zu Arbeitszeitflexibilisierung - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung der Beschäftigung unbedingt notwendig
"Gerade in Anbetracht der schwierigen
konjunkturellen Lage müssen die Rahmenbedingungen für den
Wirtschafts- und Arbeitsstandort kontinuierlich verbessert werden.
Unternehmen brauchen die Möglichkeit im Anlassfall flexibel und
unbürokratisch reagieren zu können. Leider ist es in den letzten
Jahren nicht gelungen, ausreichende Flexibilisierungsschritte im
Bereich der Arbeitszeit zu realisieren", so der Generalsekretär der
Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph Neumayer heute,
Sonntag. Das derzeitige Arbeitszeitrecht ist unübersichtlich und sehr
restriktiv, die gesetzliche Tageshöchstarbeitszeit von zehn Stunden
vielfach nicht praktikabel. Das Arbeitszeitgesetz sieht nur in
eingeschränktem Ausmaß Spielräume zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung
vor. Zudem können diese Spielräume auf betrieblicher Ebene mangels
der notwendigen kollektivvertraglichen Ermächtigung oftmals nicht
entsprechend genutzt werden.
Angesichts der demografischen Entwicklung, des bestehenden
Fachkräftemangels und der schwankenden Auftragseingänge braucht es
dringend eine Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen. "Der
Vorstoß von Wirtschaftsminister Mitterlehner in Richtung längerer
Durchrechnungsmöglichkeiten und flexiblerer Tageshöchstarbeitszeiten
geht genau in die richtige Richtung. Auch bei Aufzeichnungspflichten
und Ruhepausen sind Entbürokratisierungsschritte unbedingt
erforderlich. Es ist sehr zu begrüßen, dass dazu nun Gespräche auf
Regierungsebene geführt werden", betonte Neumayer. Flexiblere
Arbeitszeitmodelle auf betrieblicher Ebene sind notwendig, um die
Beschäftigung zu fördern.
"Zudem braucht es eine Senkung der Arbeitszusatzkosten, etwa durch
eine Reduktion des Unfallversicherungsbeitrages sowie des Beitrages
zum Familienlastenausfonds - wie auch in der heutigen Pressestunde
von Wifo-Chef Aiginger angesprochen", so der IV-Generalsekretär.
"Eine substanzielle Entlastung des Faktors Arbeit ist ein zentraler
Hebel zur Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes
Österreich und damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen."
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