Fekter kündigt neues Sanierungs- und Abwicklungsrecht für Banken an

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Fekter kündigt neues Sanierungs- und Abwicklungsrecht für Banken an


Vorgangsweise im Einklang mit der EU, Schonung der SteuerzahlerInnen

 Am 4. Juli 2012 hat der Nationalrat die Bundesregierung  mit einer Entschließung (260/E) aufgefordert, bis Herbst 2012 einen  Katalog mit vorbeugenden Maßnahmen zur Verminderung der  wirtschaftlichen Risiken von Kreditinstituten zu erstellen. Die  Abgeordneten wollen das Bankwesengesetz und die Insolvenzordnung  verbessern, damit Sanierungen rechtzeitig vor dem Eintreten  unumkehrbarer wirtschaftlicher Schieflagen eingeleitet werden können.  Zudem soll ein spezielles Verfahren eine geordnete Abwicklung von  Kreditinstituten ermöglichen. Die finanziellen Lasten der Sanierung  oder Abwicklung einer Bank sollen künftig nicht mehr nur die  öffentlichen Haushalte und die SteuerzahlerInnen treffen. Die  Abgeordneten erwarten sich davon auch präventive Wirkungen, weil  damit für Bankmanager die moralische Versuchung ("moral hazard")  entfalle, im Vertrauen auf eine vom Steuerzahler finanzierte  "Bankenrettung" riskante Entscheidungen zu treffen. 

Diesem Auftrag des Nationalrats ist die Finanzministerin mit der  Vorlage eines Berichts nachgekommen, in dem sie bis Ende 2013 einen  Entwurf für ein Bankenrestrukturierungs- und -interventionsgesetz  ankündigt (III-379 d.B.), der sich am Richtlinienvorschlag der EU- Kommission vom 6. Juni 2012 über die Sanierung und Abwicklung von  Kreditinstituten und an EU-Vorgaben zur Bankenunion orientiert. 

In Anlehnung an den EU-Richtlinienentwurf soll das geplante Gesetz  grundsätzlich alle in Österreich tätigen Kreditinstitute erfassen,  die Interventions- und Restrukturierungsmaßnahmen sollen aber nicht  für alle Institute gleich angewandt werden. Nach dem Grundsatz der  Proportionalität sollen Unterschiede zwischen den Instituten  hinsichtlich Größe, Art ihrer Tätigkeit und Vernetzung mit dem  Finanzsystem in Form delegierter Rechtsakte im europäischen  Gleichklang berücksichtigt werden. 

Prävention

Für den Falle einer Verschlechterung ihrer Finanzlage sollen  Kreditinstitute in Zukunft vorsorglich Sanierungspläne erstellen und  diese laufend aktualisieren müssen. Für den Worst Case soll jedes  Kreditinstitut zudem einen Plan für eine geordnete Abwicklung des  Instituts erstellen. Die Bankenaufsicht soll diese Sanierungs- und  Abwicklungspläne prüfen und bei Unzulänglichkeiten deren Behebung  verlangen können. 

Früherkennung von Problemen

Im Bankwesengesetz will die Finanzministerin die Aufgaben der  Aufsichtsbehörde erweitern und definieren, bei welchen Ereignissen  sie einschreiten soll. Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) soll  bankbetriebliche Kennzahlen vor Ort auch unter Berücksichtigung der  Entwicklung von Struktur und Quantität der Eigenmittel prüfen. Bei  entsprechenden Feststellungen soll die Finanzmarktaufsicht (FMA) -  bei angemessenem Rechtsschutz für die Institute - mit klar  definierten Frühinterventionen reagieren können. 

Frühzeitiges Eingreifen

Tritt ein "Auslöseereignis" ein, soll die Aufsicht das Institut zur  Vorlage von Auskünften und Informationen verpflichten und es  auffordern können, seine Sanierungs- oder Abwicklungspläne zu  verbessern oder Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen. Dabei können  Analysen, Aktionen und Zeitpläne sowie die Verbesserung des  Risikomanagements angeordnet werden. Die Aufsicht soll auch eine  Hauptversammlung zwecks Kapitalmaßnahmen einberufen, dafür konkrete  Tagesordnungspunkte festlegen und die Geschäftsführung eines  Kreditinstituts zur Vorlage eines Verhandlungsplans zur freiwilligen  Restrukturierung mit den Gläubigern auffordern können. Außerdem soll  sich die Aufsichtsbehörde bei Vor-Ort-Kontrollen alle nötigen  Informationen beschaffen können, die sie braucht, um die Abwicklung  des Instituts vorzubereiten und die Vermögenswerte und  Verbindlichkeiten des Instituts zu bewerten.

Stärkere Aufsicht über hilfsbedürftige Banken

Für Banken, die staatliche Hilfe aus dem "Bankenpaket" in Anspruch  nehmen, soll künftig eine verstärkte Aufsicht gelten. Die FMA soll  den Aufsichtsrat beauftragen können, bestimmte Themen auf die  Tagesordnung seiner Sitzungen zu stellen und auch dem Staatskommissär  hierzu Weisungen erteilen können. Das Regime der Staatskommissäre  will die Regierung in einem abgestuften System weiterentwickeln. 

Gläubigerbeteiligung

Dem Vorschlag der EU-Kommission, bei der Restrukturierung oder  Liquidierung eines insolventen Bankinstituts unbesicherte oder  nachrangige Verbindlichkeiten zu kürzen oder in Eigenkapital  umzuwandeln ("Bail-in-Instrumente"), steht die Bundesregierung ebenso  positiv gegenüber wie dem Vorschlag, ein eigenes Abwicklungsverfahren  einzuführen. Da die nationale Einführung von "Bail-in-Instrumenten"  oder eines Abwicklungsverfahrens Wettbewerbsnachteile für  Kreditinstitute in Österreich mit sich bringen würden, wartet die  Bundesregierung diesbezüglich die Entwicklung europaweiter Regelungen  ab. Bei den Verhandlungen in Brüssel folgt die Bundesregierung  folgenden Grundsätzen: Schonung der öffentlichen Haushalte,  Anlegerschutz, Wettbewerbsneutralität und angemessene  Proportionalität. Die Regierung will negative Auswirkungen auf die  Finanzstabilität und wirtschaftliche Reputation Österreichs  vermeiden, öffentliche Mittel und Einlagen schützen, die Kosten einer  Abwicklung für die öffentliche Hand so gering wie möglich halten und  bei einer möglichen Abwicklung auch die Fortführung systemrelevanter  Teile eines Kreditinstituts ermöglichen, schreibt Finanzministerin  Maria Fekter. 




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