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Fekter kündigt neues Sanierungs- und Abwicklungsrecht für Banken an
Vorgangsweise im Einklang mit der EU, Schonung der SteuerzahlerInnen
 Am 4. Juli 2012 hat der Nationalrat die BundesregierungÂ
mit einer Entschließung (260/E) aufgefordert, bis Herbst 2012 einenÂ
Katalog mit vorbeugenden Maßnahmen zur Verminderung derÂ
wirtschaftlichen Risiken von Kreditinstituten zu erstellen. DieÂ
Abgeordneten wollen das Bankwesengesetz und die InsolvenzordnungÂ
verbessern, damit Sanierungen rechtzeitig vor dem EintretenÂ
unumkehrbarer wirtschaftlicher Schieflagen eingeleitet werden können.Â
Zudem soll ein spezielles Verfahren eine geordnete Abwicklung vonÂ
Kreditinstituten ermöglichen. Die finanziellen Lasten der SanierungÂ
oder Abwicklung einer Bank sollen künftig nicht mehr nur dieÂ
öffentlichen Haushalte und die SteuerzahlerInnen treffen. DieÂ
Abgeordneten erwarten sich davon auch präventive Wirkungen, weilÂ
damit für Bankmanager die moralische Versuchung ("moral hazard")Â
entfalle, im Vertrauen auf eine vom Steuerzahler finanzierteÂ
"Bankenrettung" riskante Entscheidungen zu treffen.Â
Diesem Auftrag des Nationalrats ist die Finanzministerin mit derÂ
Vorlage eines Berichts nachgekommen, in dem sie bis Ende 2013 einenÂ
Entwurf für ein Bankenrestrukturierungs- und -interventionsgesetzÂ
ankündigt (III-379 d.B.), der sich am Richtlinienvorschlag der EU-
Kommission vom 6. Juni 2012 über die Sanierung und Abwicklung vonÂ
Kreditinstituten und an EU-Vorgaben zur Bankenunion orientiert.Â
In Anlehnung an den EU-Richtlinienentwurf soll das geplante GesetzÂ
grundsätzlich alle in Österreich tätigen Kreditinstitute erfassen,Â
die Interventions- und Restrukturierungsmaßnahmen sollen aber nichtÂ
für alle Institute gleich angewandt werden. Nach dem Grundsatz derÂ
Proportionalität sollen Unterschiede zwischen den InstitutenÂ
hinsichtlich Größe, Art ihrer Tätigkeit und Vernetzung mit demÂ
Finanzsystem in Form delegierter Rechtsakte im europäischenÂ
Gleichklang berücksichtigt werden.Â
Prävention
Für den Falle einer Verschlechterung ihrer Finanzlage sollenÂ
Kreditinstitute in Zukunft vorsorglich Sanierungspläne erstellen undÂ
diese laufend aktualisieren müssen. Für den Worst Case soll jedesÂ
Kreditinstitut zudem einen Plan für eine geordnete Abwicklung desÂ
Instituts erstellen. Die Bankenaufsicht soll diese Sanierungs- undÂ
Abwicklungspläne prüfen und bei Unzulänglichkeiten deren BehebungÂ
verlangen können.Â
Früherkennung von Problemen
Im Bankwesengesetz will die Finanzministerin die Aufgaben derÂ
Aufsichtsbehörde erweitern und definieren, bei welchen EreignissenÂ
sie einschreiten soll. Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) sollÂ
bankbetriebliche Kennzahlen vor Ort auch unter Berücksichtigung derÂ
Entwicklung von Struktur und Quantität der Eigenmittel prüfen. BeiÂ
entsprechenden Feststellungen soll die Finanzmarktaufsicht (FMA) -Â
bei angemessenem Rechtsschutz für die Institute - mit klarÂ
definierten Frühinterventionen reagieren können.Â
Frühzeitiges Eingreifen
Tritt ein "Auslöseereignis" ein, soll die Aufsicht das Institut zurÂ
Vorlage von Auskünften und Informationen verpflichten und esÂ
auffordern können, seine Sanierungs- oder Abwicklungspläne zuÂ
verbessern oder Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen. Dabei könnenÂ
Analysen, Aktionen und Zeitpläne sowie die Verbesserung desÂ
Risikomanagements angeordnet werden. Die Aufsicht soll auch eineÂ
Hauptversammlung zwecks Kapitalmaßnahmen einberufen, dafür konkreteÂ
Tagesordnungspunkte festlegen und die Geschäftsführung einesÂ
Kreditinstituts zur Vorlage eines Verhandlungsplans zur freiwilligenÂ
Restrukturierung mit den Gläubigern auffordern können. Außerdem sollÂ
sich die Aufsichtsbehörde bei Vor-Ort-Kontrollen alle nötigenÂ
Informationen beschaffen können, die sie braucht, um die AbwicklungÂ
des Instituts vorzubereiten und die Vermögenswerte undÂ
Verbindlichkeiten des Instituts zu bewerten.
Stärkere Aufsicht über hilfsbedürftige Banken
Für Banken, die staatliche Hilfe aus dem "Bankenpaket" in AnspruchÂ
nehmen, soll künftig eine verstärkte Aufsicht gelten. Die FMA sollÂ
den Aufsichtsrat beauftragen können, bestimmte Themen auf dieÂ
Tagesordnung seiner Sitzungen zu stellen und auch dem StaatskommissärÂ
hierzu Weisungen erteilen können. Das Regime der StaatskommissäreÂ
will die Regierung in einem abgestuften System weiterentwickeln.Â
Gläubigerbeteiligung
Dem Vorschlag der EU-Kommission, bei der Restrukturierung oderÂ
Liquidierung eines insolventen Bankinstituts unbesicherte oderÂ
nachrangige Verbindlichkeiten zu kürzen oder in EigenkapitalÂ
umzuwandeln ("Bail-in-Instrumente"), steht die Bundesregierung ebensoÂ
positiv gegenüber wie dem Vorschlag, ein eigenes AbwicklungsverfahrenÂ
einzuführen. Da die nationale Einführung von "Bail-in-Instrumenten"Â
oder eines Abwicklungsverfahrens Wettbewerbsnachteile fürÂ
Kreditinstitute in Österreich mit sich bringen würden, wartet dieÂ
Bundesregierung diesbezüglich die Entwicklung europaweiter RegelungenÂ
ab. Bei den Verhandlungen in Brüssel folgt die BundesregierungÂ
folgenden Grundsätzen: Schonung der öffentlichen Haushalte,Â
Anlegerschutz, Wettbewerbsneutralität und angemesseneÂ
Proportionalität. Die Regierung will negative Auswirkungen auf dieÂ
Finanzstabilität und wirtschaftliche Reputation ÖsterreichsÂ
vermeiden, öffentliche Mittel und Einlagen schützen, die Kosten einerÂ
Abwicklung für die öffentliche Hand so gering wie möglich halten undÂ
bei einer möglichen Abwicklung auch die Fortführung systemrelevanterÂ
Teile eines Kreditinstituts ermöglichen, schreibt FinanzministerinÂ
Maria Fekter.Â
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